Früherkennungssystem
EU-Staaten müssen jährlich zum „Grundwerte-Check“
Österreich wird sich künftig regelmäßig Überprüfungen der Rechtsstaatlichkeit unterziehen müssen. Die für die Einhaltung von europäischen Standards zuständige EU-Kommission kündigte am Mittwoch an, ab sofort einmal pro Jahr die Lage in allen Mitgliedsstaaten zu begutachten. Das neue System werde die „Früherkennung sich abzeichnender Rechtsstaatlichkeitsprobleme erleichtern“, teilte die Behörde am Mittwoch in Brüssel mit. Über möglicherweise notwendige Konsequenzen solle dann mit dem Europaparlament und dem Rat der Mitgliedsstaaten gesprochen werden.
Mit dem neuen Verfahren reagiert die EU-Kommission offensichtlich auch auf Vorwürfe von Ländern wie Polen und Ungarn. Diese hatten sich in der Vergangenheit wiederholt darüber beklagt, einseitig im Brüsseler Fokus zu stehen. Gegen beide Staaten wurden wegen mutmaßlicher Verletzungen der EU-Grundwerte bereits Klagen vor dem EuGH eingereicht und Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge eingeleitet. Diese sollen die Regierungen in Warschau und Budapest unter der Androhung eines Stimmrechteentzugs dazu bewegen, umstrittene Entscheidungen zurückzunehmen.
In Polen geht es um Änderungen von Justizreformen, die nach Einschätzung von Rechtsexperten zu direkter Abhängigkeit der Justiz von der parlamentarischen Mehrheit und dem Präsidenten führen. In Ungarn sind unter anderem Maßnahmen Stein des Anstoßes, die das Aus für die Zentraleuropäische Universität (CEU) bedeutet haben.
„Rechtsstaatlichkeit von entscheidender Bedeutung“
„Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich erneut bekräftigt, dass die Rechtsstaatlichkeit für das Funktionieren der EU von entscheidender Bedeutung ist“, so EU-Vizekommissionspräsident Frans Timmermans am Mittwoch. Die Kommission werde deswegen weiter gegen Angriffe gegen die Rechtsstaatlichkeit kämpfen und dafür „alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel“ ausschöpfen.
Mit Blick auf die Lage in Polen entschied die EU-Kommission so bereits jetzt, ein schon laufendes Vertragsverletzungsverfahren zum Schutz polnischer Richter vor politischer Kontrolle weiter voranzutreiben. Wie die Behörde mitteilte, hat die Regierung in Warschau Bedenken gegen eine neue Disziplinarregelung für Richter bisher nicht ausgeräumt. Ihr wird deshalb jetzt eine neue Stellungnahme zugeschickt, die innerhalb von zwei Monaten beantwortet werden muss. Wenn die Behörden nicht die erforderlichen Maßnahmen treffen, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof einschalten.
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