„Hat Mama erstochen“

Kärntner ermordete Ex-Freundin: Lebenslange Haft!

Kärnten
18.07.2019 16:23

Der Angeklagte redet gerne und ausführlich über seine Zeit mit Miriam (Name von der Redaktion geändert) - nur wenn es um ihre letzten gemeinsamen Minuten geht, erinnert er sich an nichts mehr. Fakt ist, dass die junge Frau und liebevolle zweifache Mutter mit 25 Messerstichen regelrecht hingerichtet wurde. Der Kärntner (33) wurde dafür nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft samt Einweisung verurteilt.

„Sie war die allerbeste Mama“, erzählt der ältere Sohn des Opfers vor Richter Dietmar Wassertheurer. „Sie hat alles für uns getan.“ Sein jüngerer Bruder, gerade neun geworden, muss beim Prozess nicht aussagen - zu traumatisch ist das, was er erlebt hat. „Der Bub war direkter Zeuge des Mordes an seiner Mutter“, sagt Staatsanwältin Nicole Sembach. „Der Angeklagte sagte sogar noch: ,Wollen wir ihn umbringen?‘ Und das Kind flehte, mit einer Decke über dem Kopf: ,Bitte nicht!‘“

Der 33-jährige Villacher hatte die Trennung von Miriam nicht verkraftet. Nach einem heftigen Streit und einer Wegweisung hatte sie den Kontakt abgebrochen. „Ich wollte doch bloß mit ihr reden“, beteuert er. „Mich wollte ich umbringen, nicht sie.“ Er hatte giftige Samenkapseln geschluckt und im Internet verkündet, dass er nur noch 72 Stunden zu leben habe, ehe er zu Miriam fuhr.

(Bild: APA/Herbert Neubauer)

„Er ist zur Mama hin und hat sie erstochen“
„Ich erinnere mich an nichts“, beteuert er. „Da waren ein Messer und zwei, drei Tropfen Blut - da bin ich losgerannt.“ 25 Messerstiche hatte der Gerichtsmediziner gezählt. Und das geschockte Kind hatte es so geschildert: „Er ist zur Mama hin und hat sie erstochen. Sie lag nur mehr so da.“ Jede Hilfe kam für die 36-Jährige letztlich zu spät, ihre Söhne sind zu Halbwaisen geworden.

Der Angeklagte bedauert das zutiefst, sagt er, und anerkennt auch die insgesamt 95.000 Euro Trauerschmerzengeld für die Hinterbliebenen. Mörder will er dennoch keiner sein: „Ich habe ihren Tod nicht geplant.“ Die Geschworenen sehen das anders: Lebenslange Haft wegen Mordes, dazu Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Nicht rechtskräftig.

Kerstin Wassermann, Kronen Zeitung

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