Seit zweieinhalb Jahren entzieht sich Peter Seisenbacher (59) seinem Verfahren wegen Missbrauchs in Wien. Die Rechtslage, die eine Abschiebung verhindert hat, hat sich geändert. Die Justiz hat reagiert und ein neues Ansuchen auf Auslieferung gestellt. Allein: Der Olympiasieger ist in der Ukraine untergetaucht.
Im Dezember 2016 sollte das einst gefeierte Sportidol vor den Richter treten. Die Anklage wirft Seisenbacher sexuellen Missbrauch in drei Fällen vor. Bei einem Opfer soll es sich um die Tochter eines guten Freundes handeln.
Alle waren da - nur Seisenbacher erschien nicht im Wiener Landesgericht. Im August 2017 wurde er in der ukrainischen Hauptstadt Kiew gefasst. Doch der erste Antrag auf Auslieferung Seisenbachers wurde abgelehnt. Denn die angeklagten Delikte sollen sich zwischen 1997 und 2004 ereignet haben. In der Ukraine verjährt Kindesmissbrauch aber nach spätestens zehn Jahren, hätte also in Kiew nicht mehr verhandelt werden können.
Asylantrag in der Ukraine abgelehnt
Da Seisenbacher über keinen gültigen Reisepass mehr verfügt - dieser wurde bei einem Termin in der österreichischen Botschaft entwertet -, suchte er um Asyl in der Ukraine an. Was natürlich abgelehnt wurde.
Und im heurigen März ratifizierte die Regierung in Kiew das vierte Zusatzprotokoll des Europäischen Auslieferungsübereinkommens. Was technisch klingt, hat praktische Folgen: Die Ukraine kann jetzt die Auslieferung nicht verweigern, nur weil der Missbrauch dort bereits verjährt wäre.
Aufenthaltsort unbekannt
Das Justizministerium stellte sofort einen neuen Auslieferungsantrag. Die Antwort war ernüchternd: Seisenbacher sei unbekannten Aufenthaltes. Was verwundert, denn im Rahmen seines Asylverfahrens hat er durchaus regen Kontakt zu den Behörden gehalten.
Bleibt die Frage: Wer versteckt ihn in der Ukraine? Seisenbacher kann wegen des fehlenden Passes legal in kein anderes Land außer Österreich reisen.
Peter Grotter, Kronen Zeitung/krone.at
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