Der Disput um die Wetterschutzverordnung wird von Betroffenen gerne als Paradebeispiel für die Überreglementierung in der heutigen Zeit herangenommen: Seit Jahren wird diskutiert, was an See- und Flussufern erlaubt und was verboten ist, um sich beim Fischen keine kalten Füße holen. Während Politik, Bergwacht und Naturschutz über Kaffeekannen, Putzfetzen und müde Fischeraugen unter Zeltplanen diskutierten, kassierten Petrijünger empfindliche Strafen. Die Causa ging sogar zum Landesverwaltungsgericht.
Jetzt scheint die Lösung endlich wasserdicht. Denn auch die EU hat einem Verordnungsentwurf zum Wetterschutz grünes Licht gegeben. „Mit den nunmehr festgelegten Kriterien dürfen die Petrijünger eigens gestaltete Wetterschutze verwenden, um sich vor Wettereinflüssen bei ihrem Hobby zu schützen“, so Landeshauptmann Peter Kaiser und Naturschutzreferentin Sara Schaar unisono. Die Verordnung wird am 30. Juli beschlossen und gilt rückwirkend ab 9. Mai. Künftig darf beim Fischen also ein Unterstand (maximal 2,5 Meter lang, 2,7 Meter breit und 1,6 Meter hoch) verwendet werden. Auch Anglerstuhl, Kühltasche und Fischerei-Equipment sind erlaubt.
Die Causa war deshalb so umstritten, weil die Behörde keinen Persilschein zum Campieren erlassen und dem Naturschutz gerecht werden wollte. Appelliert wird an die Fischer, die Natur und Umwelt auch künftig zu schützen und frei von Müll zu halten.
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