Nun müssen die eingelangten Wahlvorschläge noch von den Kreiswahlbehörden überprüft werden. Der Absegnung der Kreiswahlvorschläge und deren Bekanntmachung hat dann bis spätestens 3. Mai zu erfolgen.
Viele Wege führen zum Wahlantritt
Um kandidieren zu können, sind entweder die Unterschrift eines Landtagsabgeordneten oder Unterstützungserklärungen durch eine gesetzlich festgelegte Zahl von Bürgern erforderlich. Pro Mandat, das im Wahlkreis vergeben wird, muss die fünffache Zahl an Unterschriften gesammelt werden.
Im an Wahlberechtigten kleinsten Bezirk Jennersdorf (zwei Mandate) sind beispielsweise zehn Unterstützungserklärungen notwendig. Die meisten Unterstützer – nämlich jeweils 35 – braucht ein Wahlwerber in den Bezirken Neusiedl am See, Eisenstadt-Umgebung und Oberwart.
"Christen" und "Piraten" an Hürden gescheitert
Eine Kandidatur versucht haben laut Landeswahlbehörde auch "Die Christen". Sie scheiterten jedoch ebenso wie die "Piraten Partei". Wie intensiv die Bemühungen dieser Gruppe waren, könne man jedoch nicht beurteilen, hieß es.
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