Ex-Ermittler legt nach
Mueller: Trump in Russland-Affäre nicht entlastet
Vor dem Justizausschuss des US-Repräsentantenhauses hat am Mittwoch der Ex-Sonderermittler in der Russland-Affäre, Robert Mueller, erneut betont, dass Präsident Donald Trump durch die Untersuchungen nicht komplett entlastet wurde. Mueller verneinte bei seiner Anhörung die Frage, ob der Präsident vom Vorwurf der Justizbehinderung freigesprochen worden sei: „Nein, das ist nicht, was der Abschlussbericht sagt.“
Als Sonderermittler hatte Mueller zwei Jahre lang untersucht, ob das Wahlkampflager von Trump geheime Absprachen mit russischen Regierungsvertretern zur mutmaßlichen Einmischung Moskaus in den US-Wahlkampf 2016 getroffen und ob Trump als US-Präsident später die Justizermittlungen behindert hatte. Ende März legte Mueller einen Abschlussbericht vor, der teils geschwärzt veröffentlicht wurde. Trump sieht sich durch den Bericht von allen Vorwürfen entlastet.
In dem Report listete Muellers Team aber diverse Versuche Trumps auf, Einfluss auf die Untersuchungen zu nehmen. Diese Bemühungen seien nur deshalb erfolglos geblieben, weil sich Personen aus dem Umfeld des Präsidenten weigerten, Anweisungen auszuführen oder seinen Aufforderungen zu folgen, hieß es. Mueller ließ zwar offen, ob sich Trump damit der Justizbehinderung schuldig gemacht hat, er sprach den Präsidenten aber auch nicht von diesem Vorwurf frei.
„Ernste Bedrohung für die Demokratie“
In Abschlussbericht steht auch, es habe zahlreiche Kontakte zwischen Trumps Lager und Vertretern Russlands gegeben. Ausreichende Belege zum Nachweis einer Straftat fanden die Ermittler aber nicht. Mueller betonte am Mittwoch aber, die russischen Einflussversuche auf die Wahl gehörten zu den „ernstesten Bedrohungen für die Demokratie, die ich in meiner Karriere erlebt habe“. Der Ex-Sonderermittler unterstrich zudem, dass Trump sich geweigert habe, sich von Muellers Team befragen zu lassen - der Präsident hatte die Fragen lediglich schriftlich beantwortet.
Abschließend sagte Mueller, nach der geltenden Rechtsauffassung des Justizministeriums könne ein amtierender Präsident nicht angeklagt werden. Die Frage, ob ein Präsident nach seinem Rückzug aus dem Amt wegen Justizbehinderung belangt werden könne, bejahte der Ex-Sonderermittler hingegen.
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