Spur zu Heeres-Oberst?

Großfahndung: Österreich sucht diesen Russen-Spion

Österreich
25.07.2019 17:46

Die Polizei in Österreich fahndet derzeit landesweit nach dem Russen Igor Egorovich Zaytsev. Der 65-jährige Mann steht unter dem dringenden Verdacht, zum Nachteil der Republik Österreich im Inland geheime Aktivitäten des russischen Militärgeheimdienstes GRU betrieben zu haben.

Die Fahndung wurde am Dienstag von der Staatsanwaltschaft Salzburg veröffentlicht. Es geht um den Verrat von Staatsgeheimnissen und vorsätzliche Preisgabe eines militärischen Geheimnisses.

Igor Egorovich Zaytsev (Bild: Innenministerium)
Igor Egorovich Zaytsev

Internationaler Haftbefehl
Das Innenministerium bestätigte die entsprechende Fahndung, wollte zu den Details der Ermittlungen aber nichts sagen. Vorerst gibt es einen internationalen Haftbefehl.

Das ist die offizielle Fahndung:

Die Fahndung des Innenministeriums nach dem russischen Spion (Bild: Innenministerium)
Die Fahndung des Innenministeriums nach dem russischen Spion

Heeres-Oberst sitzt seit Monaten in U-Haft
Der Fall dürfte aber in Zusammenhang mit dem Spionagefall um einen pensionierten Bundesheer-Oberst aus Salzburg stehen. Der 70-Jährige sitzt seit Monaten in Untersuchungshaft in Salzburg. Der Offizier, der zuletzt in der Abteilung Strukturplanung (Material, Personal, Truppenausstattung) im Verteidigungsministerium seinen Dienst schob, soll von 1992 bis zum Herbst des Vorjahres für den russischen Militärgeheimdienst GRU Informationen illegal beschafft haben.

Der Spionagefall um einen Salzburger Ex-Oberst sorgt für Schlagzeilen. (Bild: Max Grill)
Der Spionagefall um einen Salzburger Ex-Oberst sorgt für Schlagzeilen.

Gab Oberst nun Infos über Spion weiter?
Die nun eingeleitete Fahndung könnte darauf hinweisen, dass der pensionierte Oberst nun etwas erzählt hat oder man zumindest auf die Spur eines Verbindungsoffiziers gelangt sein könnte. Michael Hofer, der Anwalt des Verdächtigen, betonte allerdings, dass sein Mandant weiterhin jeden Spionageverdacht von sich weist und sicherlich keinen Hinweis auf Zaytsev gegeben habe.

Zur Vorgeschichte wurde in der Aussendung der Landespolizeidirektion Salzburg mitgeteilt, dass im Zuge von Ermittlungen durch einen ausländischen Dienst ein operatives Arbeitstreffen zwischen dem mutmaßlichen Bundesheer-Spion und dem russischen Führungsoffizier beobachtet worden sei. „Bei diesem Treffen wurden dem Österreicher im Gegenzug für die Preisgabe von Informationen seitens des Führungsoffiziers nahezu 30.000 Euro in bar übergeben.“

Spion versorgte russischen Geheimdienst mit brisanten Informationen
Spätestens nach seinem ersten bekannten Kontakt im Jahr 1987 habe der Oberst im Dienste des russischen Militärgeheimdienstes spioniert und seinen Führungsoffizier mit umfassenden Informationen über weitere Belange des militärischen Spektrums des Österreichischen Bundesheeres versorgt, insbesondere über Waffensysteme und Aufgabenstellungen der Land- und Luftstreitkräfte. Das hätten die bisherigen Erkenntnisse ergeben, hieß es in der Aussendung weiter.

(Bild: NATO/Bundesheer, EXPA/Michael Gruber, krone.at-Grafik)

„Für die länderübergreifenden Spionagetätigkeiten bedienten sich der Bundesheer-Spion und der russische Führungsoffizier, neben dem Agentenführungsfunk und einer hochkomplexen Satelliten-Kommunikation, auch weiterer moderner Spionagetechniken, welche einer regelmäßigen Ausbildung des Spions sowie einer dementsprechenden Anleitung durch den Führungsoffizier bedurften.“ Durch Sonderermittlungstechniken sei es dem LVT Salzburg gelungen, dies zu analysieren und die Geräte auszuwerten.

„Die Spionagetätigkeiten des 70-jährigen Salzburgers setzten sich über seine aktive Dienstzeit im Österreichischen Bundesheer hinaus fort und führten dazu, dass er für seinen jahrzehntelangen Einsatz insgesamt mehrere Hunderttausend Euro lukrieren konnte. Eine Vermögenssicherung zur Sicherstellung der Abschöpfung wurde bereits vorgenommen“, wurde erklärt. Der beschuldigte Oberst befinde sich nach wie vor in der Justizanstalt Salzburg in Untersuchungshaft „und schweigt, ausgenommen seiner Erstverantwortung, zu den nunmehr erhobenen Tatvorwürfen, Fakten und Ermittlungsergebnissen“.

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