Lärmschutz

Rauchergesetz erneut vor Verfassungsgerichtshof?

Österreich
25.07.2019 22:22

Der Verfassungsgerichtshof wird sich möglicherweise wieder einmal mit dem Nichtrauchergesetz beschäftigen müssen. Eine Initiative von „Nachtgastronomen“ (Bars und Discos) will mittels Individualantrag Ausnahmebestimmungen erreichen - wie sie fast die gesamte EU bereits hat ...

Den Nachtgastronomen geht es nicht nur - logischerweise - um einen möglichen Geschäftsentgang, sondern vor allem um die Anrainer. Stefan Ratzenberger, Sprecher der Initiative der rund 1200 Betriebe erklärt: „Das Gesetz ist keine Lösung, sondern eine weitere Übergangslösung. Denn der Gesetzgeber hat nicht über die Grenzen geschaut. Mit Ausnahme von Frankreich und Ungarn haben alle europäischen Länder die Bestimmungen für die Nachtgastronomie bereits geändert.“

(Bild: stock.adobe.com)

„Speisegastronomie ist nicht Nachtgastronomie“
Anwalt Florian Berl stößt ins selbe Horn und zitiert sogar das jüngste Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes in seinem Antrag: „Der VfGH hatte die Form mit getrennten Raucher- und Nichtraucher-Bereichen für verfassungskonform erklärt.“ Denn es gehe nicht nur um Gleichheitsgrundsatz und Handlungsfreiheit, sondern auch um den Anrainerschutz vor Lärm. Und der ist sicher nicht gegeben, wenn Raucher vor Nachtlokalen qualmen. 
Auch die Sachlichkeit sei verletzt: "Speisegastronomie ist nicht Nachtgastronomie!“

Gabriela Gödel, Kronen Zeitung/krone.at

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