Während Ex-Kanzler Sebastian Kurz die Zerstörung der fünf Festplatten von Druckern aus dem Kanzleramt noch immer vehement verteidigt, hält der Ex-Generaldirektor des Staatsarchives, Wolfgang Maderthaner, dieses Vorgehen für illegal. Das entsprechende Gesetz werde allerdings kaum eingehalten, weil Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten fehlen würden.
Im Gespräch mit dem Ö1-„Morgenjournal“ wies Maderthaner auf das Bundesarchivgesetz hin, in dem es heißt, dass alles nicht weiter benötigte Schriftgut eines Ministeriums bei Ausscheiden eines Ministers an das Staatsarchiv zu übergeben sei. Allerdings werde der Gesetzestext oft nicht eingehalten, da er nach seinem Wortlaut auch Privates und Parteipapiere enthalten würde.
Schredder-Affäre „hat sehr neue Qualität“
Dass Parteien bei einer Übergabe Dokumente vernichten lassen, sei deshalb nicht ungewöhnlich, aber dennoch ungesetzlich. Die aktuelle Schredder-Affäre habe jedoch eine „sehr neue Qualität in der Zweiten Republik“, so Maderthaner.
Keine Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten
Das Staatsarchiv verfüge hier kaum über Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten. Der Ex-Generaldirektor kritisiert deshalb eine „komplette Machtlosigkeit der archivischen Institutionen“. Dabei hätten Parteien gar nichts zu befürchten, meint Maderthaner: Denn die übergebenen Dokumente bleiben für 25 Jahre versiegelt - allein Ex-Kanzler und Ex-Minister haben in dieser Zeit Zugriff zu den Materialien.
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