Neue Entwicklung im Mordfall auf der Lisa Alm: Das neuro-psychiatrische Gutachten ist eingelangt. Demnach war Petronela T. (30) zur Tatzeit zurechnungsfähig - trotz Rauschzustandes mit 2,4 Promille sei sie auch vernehmungsfähig gewesen, betont der Gutachter. Das wundert den Verteidiger. Psychisch ist sie jedenfalls gesund.
Die Mordverdächtige war „diskretions- und dispositionsfähig“, schreibt der Sachverständige laut „Krone“-Informationen. Das bedeutet: Petronela T. war zur Tatzeit zurechnungsfähig.
Ehepaar war betrunken
Es gäbe keine Anzeichen für eine psychische Erkrankung - höchstens eine „gewisse Herabminderung“ der Zurechnungsfähigkeit. Weil die gebürtige Rumänin in jener Nacht auf den 3. März tief ins Glas geschaut hatte: Eine „mittelgradige Alkoholisierung“ wies sie aus Sicht des Experten auf.
Das Ehepaar war damals betrunken. Beide hatten im Hotel Lisa lautstark gestritten, als es kurz nach Mitternacht bei einem Handgemenge passierte: Ein Stich mit einem eher kleinen Küchenmesser durchdrang die Lunge des Wirten, Erich T. (57) verblutete innerlich.
Ermittlungen laufen noch
Am 10. März kam es zur Festnahme - seither sitzt die Mordverdächtige in der Justizanstalt Puch in U-Haft. Verteidiger Kurt Jelinek sagt: „Es war ein tragischer Unfall.“ Einer im Suff, beide hatten zumindest zwei Promille intus.
Die Frau wurde drei Stunden nach der Tat einvernommen und hatte da noch 2,1 Promille – auf jeden Fall vernehmungsfähig, so der Gutachter. „Es ist befremdlich, dass man Personen in diesem Zustand noch einvernimmt“, meint dagegen Jelinek. Die Ermittlungen laufen noch. Der Sohn des Opfers wird von Anwalt Stefan Rieder vertreten.
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