Bis 31. August 2019 müssen anonyme Wertkarten registriert werden, sonst ist das Aufladen ab 1. September nicht mehr möglich. Grund ist eine gesetzliche Identifizierungspflicht. Eine Auswertung von Magenta (vormals T-Mobile) im eigenen Mobilfunknetz zeigt: Jede fünfte Wertkarte wird nicht in einem Handy verwendet. Das bedeutet: 20 Prozent der Wertkarten befinden sich in sonstigen Geräten und könnten im Zuge der Registrierungspflicht übersehen oder vergessen werden.
Neben dem offensichtlichen Smartphone kommen Geräte wie Alarmanlagen, Kameras oder Smart-Home-Komponenten in Frage. Smart Meter mit intelligentem Strom-, Gas- und Wasserzähler, Drohnen, Mähroboter, Smartwatches, Haustier-Tracker, WLAN-Hotspot oder ein Navi im Auto sowie Internet-Router, Notebooks und Tablets könnten ebenfalls mit einer SIM-Karte bestückt sein, mahnt der Provider mittels einer Infografik.
Die Registrierungspflicht für Wertkartenhandys wurde mit dem sogenannten Sicherheitspaket eingeführt. Für neu gekaufte Wertkarten gilt sie bereits seit 1. Jänner, die Daten werden beim Erwerb erhoben. Nutzer vor 2019 erworbener anonymer SIM-Karten haben noch bis Ende August Zeit, die Registrierung nachzuholen.
„Unangenehme Überraschungen vermeiden“
Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, weil das Mobiltelefon plötzlich nicht mehr funktioniert, hatte erst kürzlich Telekom-Regulator Klaus M. Steinmaurer empfohlen, die Sommermonate für die Registrierung zu nutzen. Auf der RTR-Webseite rtr.at gibt es Links zu den Informationen von rund 20 Betreibern.
Diese müssen - optional auch gegen Gebühr - Namen, akademischen Grad und Geburtsdatum erfassen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, drohen ihnen Strafen bis zu 37.000 Euro. Erfolgen kann die Registrierung im Shop des Betreibers, bei deren Vertriebspartnern, durch eine Bestätigung des Kredit- oder Finanzinstituts oder über das Internet mittels Webcam („Photoident“).
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