Eine 32-Jährige, die im November vergangenen Jahres im Krankenhaus in Zams beim Baden ihr 14 Tage altes Baby getötet hat, wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Frau wurde von einem Geschworenengericht am Dienstag in Innsbruck wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt. Laut einem Gutachten leidet sie an einer schizophrenen Erkrankung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Mutter erklärte während des Prozesses, dass sie ihren Sohn nicht töten wollte, gab aber zu, die Tat ausgeführt zu haben. Spontan sei ihr beim Baden des Kindes, das wegen einer Gelbsucht im Krankenhaus Zams war, der Gedanke gekommen, eine Taufe durchzuführen. Nachdem sie mit 20 Jahren einen schweren Autounfall hatte, beschloss sie ihr Leben zu ändern und trat einer freichristlichen Kirche bei.
Mehrere Minuten unter Wasser
Während sie die „Taufe“ durchführte, dachte sie, ihr Sohn bekomme unter Wasser „immer noch Luft wie in der Gebärmutter“. Ihr sei nicht bewusst gewesen, dass der Bub keine Nabelschnur mehr habe. Als das Kind unter Wasser erbrochen hatte, war sie der Meinung, dass aus dem Mund „die Gelbsucht herauskommt. Ich dachte, dass es positiv ist“. Sie hatte das Kind etwa fünf Minuten „richtig runtergedrückt“. Als der Kindsvater das Zimmer betrat, war das Baby schon blau angelaufen. Es verstarb zwei Tage später in der Innsbrucker Klinik.
Die Gerichtsmedizinerin führte bei der Verhandlung aus, dass das Kind zwar an der Ertrinkung verstarb, ein Erstickungsgeschehen aber auch wahrscheinlich sei. Lungenbefunde würden zeigen, dass der Bub Wasser eingeatmet habe. Vor dem Baden wickelte die Mutter das Baby in Tücher, die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass sich diese über das Gesicht gelegt hatten und damit die Atemwege blockierten.
Nach Tat „lächelnd am Bett“ gesessen
Dass die Frau - die Mutter eines vierjährigen Mädchens ist - nicht zurechnungsfähig war, führte eine psychiatrische Sachverständige aus. Zum Tatzeitpunkt sei sie ihrer Einschätzung nach „nicht in der Lage gewesen, die Realität zu erfassen“. Ihre Emotion habe nicht mit der Situation übereingestimmt, da sie bei der Reanimation des Buben „lächelnd am Bett“ gesessen sei und gefragt habe, ob sie das Kind nun stillen solle. „Was ihr einfällt, setzt sie um“ - und es sei nicht vorhersehbar, was ihr einfällt. Die Krankheit „macht sie zukünftig mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährlich. Davor sollte man andere und sie selbst schützen“, so die Sachverständige.
Einstimmiges Urteil
Die Geschworenen am Innsbrucker Landesgericht fällten ihre Entscheidungen einstimmig, dass die Frau einerseits zurechnungsunfähig war und andererseits eine grob fahrlässige Tötung ausführte. Eine ursprünglich angeklagte bedingt vorsätzliche Tötung verneinten die Geschworenen jedoch. Die Staatsanwaltschaft gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Richterin Nadja Obwieser sagte noch bei der Urteilsverkündung zu der 32-Jährigen, dass es besser sei, wenn sie sich weiterhin in Behandlung befinden würde, bis es ihr besser gehe.
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