Und schon wieder macht ein ganz bestimmter Bierwirt Negativ-Schlagzeilen: Nur Stunden nachdem er mit einem Lesben-Bonus für sein Lokal warb, wurde jetzt ein weiterer Fehltritt des Lokalbetreibers, der durch die Klage gegen die grüne Politikerin Sigrid Maurer bekannt wurde, öffentlich. Auf seiner Homepage „fahndet“ er mit Bildern seiner Überwachungskamera nach mutmaßlichen Dieben.
Auf der Homepage wurden bereits im Mai Fotos aus einer Überwachungskamera veröffentlicht, auf denen Personen zu sehen sind, die angeblich Diebstahl bzw. Vandalismus begangen hätten. Nun prüft die Datenschutzbehörde den Fall. Matthias Schmidl, stellvertretender Leiter der Datenschutzbehörde (DSB), wollte keine sofortige Einschätzung zu dem Fall vornehmen. Das „Suchen und Fahnden“ sehe Schmidl jedoch im Allgemeinen als Behördensache.
Nach Ansicht von Rechtsexperten könnten zudem mehrere Rechtsverletzungen vorliegen. Zunächst stelle sich die Frage, ob die Videokamera überhaupt legal angebracht sei, sagte Anwalt Michael Pilz am Mittwoch im Gespräch mit der APA. Nach seiner Einschätzung handle es sich angesichts der auf der Website veröffentlichten Bilder nämlich um eine „private Überwachung öffentlicher Flächen“. Das Erheben bzw. die Verarbeitung personenbezogener Daten ohne Einwilligung sei laut Experten unzulässig. Weiters müsse geprüft werden, ob es eine Verletzung von Informationspflichten gebe, etwa ein Schild, auf dem explizit über die Videoüberwachung informiert wird.
„Hallo Dieb! Du wurdest beim Diebstahl gefilmt“
Die Bildveröffentlichung selbst sei eine „unverrückbare“ Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten, meinte Pilz. „Eine Rechtsfolge könnten nur die abgebildeten Personen ziehen.“ Werden die Abgebildeten mit einer Täterschaft verbunden, könnte das strafrechtliche Relevanz haben, da eine Verleumdung (Paragraf 297 StGB) vorliegen könnte. Über einem Bild eines jungen Mannes ist etwa zu lesen: „Hallo Dieb! Du wurdest beim Diebstahl gefilmt!“
Da die Personen identifizierbar sind und eines Vergehens beschuldigt werden, liege eine Verletzung von Paragraf 7a Mediengesetz (Schutz vor Bekanntgabe der Identität in besonderen Fällen) vor, denn es bestehe kein öffentliches Interesse an der Identität der Abgebildeten. Die Betroffenen hätten Anspruch auf eine Geldbuße. Pilz sieht eine „klare Verletzung des Rechts der betroffenen Personen“ und betonte: „Die Datenschutzbehörde muss hier tätig werden.“
Der Bierlokalbetreiber wollte am Mittwochnachmittag keine Stellungnahme abgeben und verwies auf seinen Anwalt Adrian Hollaender. Diesem sei der Inhalt der Homepage nicht bekannt, sagte er zur APA.
Sonderbare Werbeaktion
Hollaender dürfte mit seinem Mandanten jedenfalls alle Hände voll zu tun haben. Erst am Mittwochvormittag machte der Bierwirt mit einer sonderbaren Werbeaktion Schlagzeilen. Für bekennende Lesben versprach er auf seiner Homepage mit der Aufforderung „Seien Sie einmal ehrlich“ zehn Prozent Rabatt! Auf Twitter gingen die Wogen hoch. Der Beitrag ist mittlerweile offline.
Bekannt wurde der Lokalbetreiber durch den Rechtsstreit mit Sigi Maurer. Er hatte die Politikerin geklagt, nachdem sie dem Mann Ende Mai 2018 über soziale Medien öffentlich vorgeworfen hatte, sie sei von ihm in einer privaten Facebook-Nachricht obszön beschimpft und belästigt worden. Maurer wurde deshalb in erster Instanz wegen übler Nachrede verurteilt. Im März wurde das Urteil aufgehoben und ein neues Verfahren angeordnet, der Prozess wird am 16. September wiederholt.
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