Ein 49-jähriger Wiener, der am 6. Februar 2019 mit zwei Küchenmessern auf seine Eltern losgegangen war, ist am Donnerstagabend am Landesgericht zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann wurde vom versuchten Doppelmord freigesprochen. Hinsichtlich des Vaters erkannten die Geschworenen auf versuchten Totschlag, bei der Mutter auf schwere Körperverletzung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Sein Vater, 74 Jahre alt, hielt ein Plädoyer Richtung Geschworene. Für seinen Sohn auf der Anklagebank. Für den Sohn, durch dessen Messerattacke er um ein Haar gestorben wäre: „Mir kommt vor, als wär er net da gewesen, net bei Sinnen.“ - „Das war nicht ich“, sagt auch der Sohn.
Eine intakte, liebevolle Familie, in der man sich umeinander kümmert und sorgt. Der Sohn, 49, gut verdienender Computerfachmann, Einzelgänger, der die Eltern auch finanziell unterstützt und jedes Wochenende besucht. Doch dann kamen die „rasenden Augenschmerzen. Wie wenn man in die Pupille sticht.“
Wollte Eltern in den Tod „mitnehmen“
Der Vater bringt den Sohn von Arzt zu Arzt, auch zu Spezialisten ins AKH. Ergebnis: nichts. Organisch halt. Da lagen schon viele schlaflose Nächte hinter dem Patienten. Und in der letzten Nacht vor der Tat im Februar dieses Jahres, da „wollt i nimmer“. Die Eltern, die wollte er „mitnehmen“ in den Tod, „was natürlich ein kompletter Irrsinn war“.
Und dann war er da, „der Aussetzer“. Den Eltern war der verwirrt-verzweifelte Eindruck ihres Sohnes aufgefallen, sie mochten ihn nicht gehen lassen, riefen die Tochter um Hilfe an. Sie musste am Telefon mitanhören, wie ihr Bruder mit einem Küchenmesser auf den Vater einstach, ihn lebensgefährlich verletzte. Dann auf die Mutter. Beide konnten noch fliehen, die alarmierte Polizei war schnell und verhaftete den Wartenden. – „Ich wollte doch nur raus aus der Situation, aber sie nicht töten“, versucht der Mann das Unmögliche zu erklären.
Der 49-Jährige wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt. Nach Rücksprache mit Verteidigerin Astrid Wagner nahm der Mann das Urteil an. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Gabriela Gödel, Kronen Zeitung/krone.at
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