Er wählte lieber die schiefe Bahn und ging als Serienräuber in Österreich auf Beutezug, als sich in seiner Heimat Schweden arbeitslos zu melden. Im Zeitraum von August 2009 bis April 2018 beging der 54-jährige Angeklagte deshalb insgesamt 17 Überfälle auf heimische Banken, Postämter oder Apotheken. Dafür saß der Mann am Freitag in Wien vor Gericht und wurde zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Er hatte übrigens die längste Bankraub-Serie eines Einzeltäters in Österreich hingelegt.
„Ich sah keine andere Möglichkeit“, erklärte der 54-Jährige vor Gericht. Nach einem Studium der Sprachwissenschaften mit Hauptfach Deutsch gelang es dem Schweden nicht, beruflich Fuß zu fassen. Deshalb habe er sich zu einem Banküberfall entschlossen, erzählte der 54-Jährige einem Schöffensenat. Doch bereits in den 1990er-Jahren war der Verdächtige in Dänemark und Schweden kriminell in Erscheinung getreten.
Als Ziele seiner Coups erkor der Mann Bankinstitute in Österreich aus. Überfälle auf skandinavische Banken „seien inzwischen praktisch unmöglich“, wie er erklärte. Über Deutschland reiste der Angeklagte in der Folge nach Österreich ein und verübte insgesamt 17 Überfälle auf Banken, Postämter und Apotheken in Wien, Graz und Linz. In Summe erbeutete er allerdings „nur“ 186.000 Euro.
„Ich wäre untergegangen“
„Aufhören war keine Option“, antwortete der 54-Jährige. Die Alternative wäre „dauerhafte Arbeitslosigkeit“ gewesen: „Ich wäre untergegangen.“ Festgenommen wurde er, nachdem im Vorjahr in der deutschen TV-Fahndung „Aktenzeichen XY ungelöst“ Bilder aus Überwachungskameras ausgestrahlt wurden. Es meldete sich ein einziger Hinweisgeber, aber dessen Tipp war goldwert: Der Mitarbeiter eines Self-Storage-Lagers in Berlin hatte in dem Gesuchten einen Kunden wiedererkannt.
Der Schwede konnte in dem Lager, wo er auf einem Quadratmeter seine Habseligkeiten untergebracht hatte, dingfest gemacht werden. Er wurde in weiterer Folge an Österreich ausgeliefert.
„Zig Personen in Todesangst versetzt“
Bei einem Strafrahmen von einem bis zu 15 Jahren sei die verhängte Strafe schuld- und tatangemessen, sagte die Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Bei dem langen Deliktszeitraum - nicht weniger als neun Jahre - und der Vielzahl der Fakten fiel das Geständnis bei der Strafbemessung kaum ins Gewicht. Dagegen wurden die psychischen Folgen bei den Überfallenen erschwerend berücksichtigt: „Sie haben zig Personen in Todesangst versetzt. Die haben um ihr Leben gezittert.“
Der 54-Jährige erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
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