„Es war eine lustige Filiale.“ So beschreibt ein Zeuge eine Geschäftsstelle der Post in Wien. Die Chefs lachten viel, und die Angestellten lachten mit - oder erweckten zumindest den Eindruck. Nur eine nicht: Ein Lehrlingsmädchen (17) erstattete Anzeige. Der Filialleiter wurde jetzt verurteilt.
Sexuelle Belästigung! Das Opfer kam im Alter von 16 Jahren in die Postfiliale in Wien. Und war, wie die psychiatrische Gutachterin Gabriele Wörgötter vor Richterin Nina Steindl ausführt, mit den „Umständen völlig überfordert“. Vor allem einer der Chefs pflegte einen sehr vertraulichen Umgangston mit seinen Angestellten. Und beherzigte nicht, was ein anderer Mitarbeiter als Zeuge als sein Credo beschrieb: „Du musst Abstand halten.“
Opfer: „Er hat auch sein Glied an mir gerieben“
Das war dem nun Angeklagten fremd. Er soll sogar, vor den Augen mehrerer Mitarbeiter, einem weiteren Lehrmädchen auf das Gesäß geklopft haben. Ihre Kollegin (17) ertrug die Übergriffe über Monate, bis sie letztlich bei der Polizei zu Protokoll gab: „Mein Chef hat mir mehrmals mit der flachen Hand über meinen Po gestrichen, und einmal hat er auch sein Glied an mir gerieben. Ich sah ihn fassungslos an und dachte: So was kann ein 40-Jähriger doch nicht mit einer 17-Jährigen machen.“
Angeklagter: „Da ist nie etwas vorgefallen“
Der Angeklagte bestreitet vor Richterin Nina Steindl alles. „Da ist nie etwas vorgefallen.“ Urteil: acht Monate bedingt wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und nach dem neuen Po-Grapscher-Paragrafen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Peter Grotter, Kronen Zeitung
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