Es passierte im Zuge der jüngsten Aufnahme bei der Justizwache im Sommer in Linz. Einer der Anwärter hatte bei der Selbstauskunft – wie es in Beamtendeutsch heißt – „unvollständige Angaben“ gemacht. Was so viel bedeutet: Der österreichische Staatsbürger ließ einfach seine früheren Verurteilungen bzw. Vorstrafen wegen Drogen- und Gewaltdelikten in Deutschland weg. Der ehemalige Türsteher war in unserem Nachbarland sogar zwei Jahre hinter Gittern gesessen. Tatsächlich schaffte der Mann den Test und war schon mitten in der Ausbildung.
Doch wie konnte das passieren? Wie sich herausstellte, war der Ex-Häftling bei der allfälligen Sicherheitsüberprüfung im Innenministerium einfach durchgerutscht. Begründung hinter vorgehaltener Hand: der immer strenger werdende Datenschutz. Die Gefängnisstrafe hatte der Gewalttäter bereits vor zehn Jahren im Ausland verbüßt, diese war zudem schon verjährt ...
„Fehlende Eignung“
Erst nach knapp fünf Wochen in der Schulung flog der brisante Fall schließlich doch auf - aber nur durch einen Tipp von außen. Ein Bekannter hatte das schwarze Schaf, das gerade seine Praxisausbildung in einer Haftanstalt machte, verpfiffen! Aufgrund der „fehlenden Eignung“ erfolgte der sofortige Rausschmiss aus der Justizwache.
Justizsprecherin Britta Tichy-Martin zur „Krone“: „Wir werden für die Zukunft Lehren daraus ziehen und bei der Überprüfung nachschärfen.“
Christoph Budin und Monika Krisper, Kronen Zeitung
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