Exzesse in Amsterdam

Lachgas soll als Partydroge verboten werden

Ausland
12.08.2019 10:53

Feiernden in Amsterdam und Utrecht soll bald das Lachen vergehen - zumindest jenes, das auf das Einatmen von Lachgas zurückzuführen ist. Distickstoffmonoxid ist in den Niederlanden eine beliebte Partydroge, denn sie ist vergleichsweise günstig, legal und sorgt für einen kurzen Rausch. Lachgas wird in der Medizin als Narkosemittel verwendet. Doch in letzter Zeit häufen sich die Exzesse in den Ausgehvierteln mehrerer niederländischer Städte - mit negativen gesundheitlichen Folgen. Aus diesem Grund wollen die Behörden dem Treiben nun ein Ende bereiten.

Schwindelanfälle, Übelkeit und Lähmungen sind Anzeichen einer „Überdosis“. Die Zahl der Vergiftungen ist laut niederländischen Medien in den vergangenen Jahren sprunghaft angestiegen. Laut einer Statistik des Nationalen Informationszentrums über Vergiftungen lag die Zahl im Jahr 2015 noch bei insgesamt 13 Fällen. Heuer sollen bereits 67 Fälle gemeldet worden sein.

Das Lachgas ist in Ballons oder in kleinen Gaskartuschen erhältlich. (Bild: EPA)
Das Lachgas ist in Ballons oder in kleinen Gaskartuschen erhältlich.

„Besorgniserregende Entwicklung“ bei Lachgas-Konsum
Bei regelmäßigem exzessiven Konsum - und vor allem in Kombination mit Alkohol und anderen Suchtmitteln - drohen dauerhafte Gesundheitsschäden. So gibt es laut einem aktuellen Bericht der Informationszentrums immer mehr Niederländer, die bis zu 50 Gaskartuschen täglich verbrauchen. Das sei eine „besorgniserregende Entwicklung“.

(Bild: EPA)

Verbotszonen für Lachgas
Mit ein Grund für diesen rasanten Anstieg ist die vollkommene Legalisierung von Lachgas im Jahr 2016. Damals entschied der Europäische Gerichtshof, dass Distickstoffmonoxid nicht mehr unter die Regelungen des Arzneimittelgesetzes fällt. Die Behörden wollen nun wegen der gefährlichen Entwicklung in mehreren Großstädten zur alten Regelung zurückkehren. Bis dahin hilft man sich mit Lachgas-Verboten in jenen Stadtteilen, in denen die meisten Probleme auftreten. Diese Verbotszonen werden mit Lärmbelästigung der Anrainer begründet.

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