Wer eine Gemeindebauwohnung bezogen hat, darf diese nicht auf Airbnb oder anderen Plattformen heimlich weitervermieten. So weit, so bekannt. Eine Bewohnerin im Wiener Bezirk Simmering tat es aber trotzdem, witterte einen schönen Nebenverdienst - und ist jetzt ihre Bleibe los. Wiener Wohnen klagte, gewann und delogiert nun.
Eine sozial geförderte Mietwohnung illegal im Internet für teures Geld weiterverscherbeln - wenn die Gier größer ist als der Hausverstand, kann das nur nach hinten losgehen. Die Bewohnerin eines Gemeindebaus in Simmering lernte es auf die harte Tour.
Seit 2018 bot sie die Wohnung auf Airbnb an - auf der Vermittlungsplattform im Internet werden Quartiere auf der ganzen Welt gelistet, vom Mini-Bungalow in Tokio bis zum Luxuspenthouse in New York. Auch wer in Österreich eine Eigentumswohnung besitzt, kann sie dort weitervermieten. Für den geförderten Wohnbau gilt das selbstverständlich nicht.
Kündigung rechtskräftig, Delogierung am Mittwoch
„Dank eines anonymen Hinweises wurden wir auf diese illegale Vermietung aufmerksam, gingen der Sache nach, sammelten und dokumentierten Beweise und brachten die Kündigung beim Bezirksgericht Simmering ein“, heißt es von Wiener Wohnen. „Die Kündigung ist mittlerweile rechtskräftig, und die Delogierung findet am Mittwoch statt.“
„Der Gemeindebau ist keine Ferienpension“
Dass die Stadt einem heimlichen Airbnb -Vermieter auf die Schliche kommt, ihn klagt und rauswirft, ist bislang einmalig. Wiener Wohnen weiter: „Der soziale Wohnbau ist als Wohnraum für die Bewohner unserer Stadt gedacht und nicht als Ferienpension.“
Michael Pommer, Kronen Zeitung
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