Nicht zurechnungsfähig

U-Bahn-Attacke: Täter muss nicht ins Gefängnis

Wien
13.08.2019 10:42

Jener Mann, der einen Arbeiter im Mai mutmaßlich vor einen einfahrenden Zug gestoßen hat, wird vermutlich einer Gefängnisstrafe entgehen. Der 20-jährige Iraker soll zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen sein und an einer Geisteskrankheit leiden. Er soll in eine Anstalt eingewiesen werden.

Wie berichtet, soll ein Iraker (20) einen Lagerarbeiter Anfang Mai beim Wiener Westbahnhof vor die U3 gestoßen haben. Das 35-jährige Opfer wurde vom Zug erfasst und erlitt mehrere Knochenbrüche. Erst vor zwei Wochen kam es in Frankfurt zu einer ähnlichen Horror-Tat: Ein achtjähriger Bub wurde gemeinsam mit seiner Mutter vor einen einfahrenden ICE-Zug gestoßen. Für den Buben kam jede Hilfe zu spät, er wurde tödlich verletzt.

Diese Schreckenstaten an Bahngleisen hätten das Sicherheitsgefühl von Öffi-Fahrern massiv gemindert, wie die Tageszeitung „Heute“ aktuell berichtet. Auch in Wien falle auf, dass sich Wartende so weit wie möglich von den Gleisen entfernt aufhalten würden.

„Geistige und seelische Abartigkeit“
Nach den beiden Kriminalfällen gaben beide Verdächtige an, Stimmen gehört zu haben. Jener Iraker, der für die Tat in Wien verantwortlich sein soll, dürfte aus diesem Grund einer langjährigen Gefängnisstrafe entgehen. Er leide an einer „geistigen und seelischen Abartigkeit höheren Grades“. Zu diesem Ergebnis sei eine Psychiaterin gekommen, wie der „Krone“ bestätigt wurde.

(Bild: Wiener Linien/Johannes Zinner)

Die Staatsanwaltschaft Wien werde ihm am 2. September zwar den Prozess machen. Weil er zum Tatzeitpunkt aber offenbar nicht zurechnungsfähig war, soll er in eine Anstalt eingewiesen werden. Er leide an Schizophrenie, heißt es.

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