Mit frechen Ansagen, vulgären Ausdrücken und auffallender Wurschtigkeit versucht der angeklagte Steirer (38) vor dem Schwurgericht in Graz die Anwesenden zu veräppeln. So zumindest der Eindruck, um Zurechnungsunfähigkeit herauszuschinden, die laut psychiatrischem Gutachten aber nicht gegeben war? Lediglich eine depressive Störung und Persönlichkeitsstörung werden ihm attestiert.
Schraubenzieher in die Brust gerammt
Mit seinem Verteidiger, gleichzeitig sein gesetzlicher Erwachsenenvertreter, wollte der Mann vor dem Prozess nicht mehr reden. „Ich weiß nicht, wie er sich verantworten wird“, ist der Jurist ratlos. Wie er sich verantworten soll, darüber ist sich der 38-Jährige anscheinend selbst nicht im Klaren. Der Vorwurf jedenfalls lautet unter anderem auf versuchten Mord. Weil er einen 28 Jahre alten Polizisten im Dezember des Vorjahres mit einem Schraubenzieher attackierte. Der Beamte schritt ein, weil Hausbewohner den Notruf gewählt hatten. Aus Angst vor dem Angeklagten, der im Stiegenhaus „Ich schlitz’ euch alle auf!“, schrie. „Ich stech’ euch ab, ihr Kieberer“, brüllte er, als er den Beamten sah.
„Dann ist er auf mich zugerannt und hat mir den Schraubenzieher mit voller Wucht in die Brust gerammt. Beim zweiten Mal war’s weniger wuchtig“, so das Opfer. Mit einer Kollegin konnte er den Tobenden überwältigen. „Beeindruckt hat mich, dass sein Rottweiler die ganze Zeit ruhig daneben gesessen ist.“
„War das jetzt ein Geständnis?“
„Kann doch so gewesen sein“, kommentiert der Angeklagte, der auch nach der Tat Beamte wüst beschimpfte, gleichgültig die Aussagen. Obwohl er vorher noch felsenfest behauptete, sicher nicht zugestochen zu haben.
Noch mehr: Der Beamte habe sich den Schraubenzieher selbst in den Brustkorb gerammt, um die Tat auf ihn abzuwälzen. „War das jetzt ein Geständnis?“, wollen die Richter wissen. „Das bleibt offen“, keift der Angeklagte zurück, der auch im Gefängnis immer wieder Wachebeamte attackierte, seine Zelle beinahe in Brand steckte und Fluchtpläne hegte.
„Ohne Schutzweste wäre ich nicht hier“
Nur der privat gekauften Schutzweste ist es zu verdanken, dass der Polizist überlebte. „Wenn ich die nicht gehabt hätte, wäre ich jetzt nicht hier.“ Das bestätigt auch der Gerichtsmediziner: „Es wäre zweifellos zu lebensgefährlichen Verletzungen gekommen.“
Das (nicht rechtskräftige) Urteil: zwölf Jahre Haft wegen versuchten Mordes, elf Monate kommen aus nun widerrufenen bedingten Vorstrafen dazu.
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