Weil ihn die Tauben vor seiner Wohnung in der Innsbrucker Altstadt so sehr störten, schnappte sich der ehemalige Baumeister Ende April kurzerhand sein Luftdruckgewehr. „Ich wollte auf das Blech schießen, auf dem sie sitzen, und die Tiere damit nur vertreiben“, erklärte der 67-Jährige vor Richterin Helga Moser. Schüsse will der Mann aber keine abgegeben haben.
Von Zeugin beobachtet
Blöd nur, dass eine Nachbarin den Angeklagten mit der Waffe in der Hand am Fenster sah. „Ich habe mehrere Schüsse gehört und erst gedacht, dass jemand auf eine Mülltonne schießen würde“, erinnerte sich die Frau. „Dass er geschossen hat, habe ich nicht gesehen. Aber ich war schlussendlich überzeugt, dass die Knallerei ein Luftdruckgewehr war.“
Die Studentin rief umgehend die Polizei. Und diese fand eine tote Taube mit glattem Halsdurchschuss. „Komisch, ich habe keine Schüsse gehört“, brachte der Rentner selbst den Staatsanwalt zum Schmunzeln.
Richterin Moser war überzeugt, dass der 67-Jährige der Schütze war. „Ich glaube nicht, dass ein unbekannter Dritter geschossen hat. Das wären zu viele Zufälle.“ Sie verurteilte den Einheimischen wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe von 3600 Euro – die Hälfte davon bedingt (nicht rechtskräftig). Der Angeklagte nahm es dennoch mit Humor: „Für das Geld könnte man ja einen Hirschen schießen.“
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.