Während sich die Ermittlungen zum Ibiza-Video ausweiten, gibt es auch Neues von einem der beiden „Hauptdarsteller“. Der gestürzte FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus klagt nun jenen Wiener Anwalt, der hinter dem „zivilgesellschaftlich motivierten Projekt“ steht, unter anderem wegen arglistiger Täuschung.
Der angegebene Streitwert bei Gudenus‘ Klage: 68.000 Euro, davon 20.000 Euro Schadenersatz. Doch dem Ex-FPÖ-Politiker geht es auch um die Einnahmen aus dem Verkauf des Ibiza-Videos. Er verlangt laut der Internet-Aufdeckerplattform „eu-infothek“ eine Rechnungslegung und die Löschung bzw. Vernichtung aller Aufnahmen.
Gudenus wird in der Klage entsprechend als „Gläubiger des Verwendungsanspruchs“ bezeichnet. Mit der Verwertung des Videos habe der Beklagte, also jener Wiener Anwalt hinter der Filmfalle, „neben jenem des H.-C. Strache auch den geldwerten Bekanntheitsgrad des Klägers unberechtigt ausgebeutet, was er dem Kläger abzugelten hat“, ist da wörtlich zu lesen.
Gefordert wird deshalb eine Rechnungslegung durch den beklagten Wiener Juristen - weil Gudenus als Kläger sonst nicht in der Lage wäre, seine Ansprüche aus der Verwertung der Aufnahmen dem Grunde und der Höhe nach zu konkretisieren. Oder anders gesagt: Gudenus will auch das Geld aus dem Verkauf des Ibiza-Videos ...
Christoph Budin, Kronen Zeitung/krone.at
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