Überraschendes Urteil gegen die Österreichische Post AG: Ein Vorarlberger Anwalt hatte dagegen geklagt, dass höchst sensible und personenbezogene Daten von ihm von der Post gespeichert wurden. Nun steht das (noch nicht rechtskräftige) Urteil fest: Die Post muss zahlen.
Als Anfang des Jahres bekannt wurde, dass die Österreichische Post AG heimlich zahlreiche Daten über ihre Kunden sammelte - darunter Parteiaffinität, Beziehungsstatus oder Kaufvorlieben -, ging ein Raunen durch die Bevölkerung: Tausende Personen stellten Auskunftsbegehren bei der Post, um zu erfahren, welche Daten genau über sie gespeichert wurden.
800 Euro Schadenersatz
Einer von ihnen war der Vorarlberger Anwalt Christian Wirthensohn, der daraufhin laut der Plattform Addendum klagte - und Recht bekam. Das Gericht sprach dem Anwalt einen Schadenersatz von 800 Euro dafür zu, dass die Post die Daten des Mannes speicherte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Post AG ging in Berufung.
Dramatische Folgen für die Post
Für das Unternehmen hätte das Urteil weitreichende Folgen, denn dieser Schadenersatz würde auch allen anderen Betroffenen zustehen, deren Daten gespeichert wurden. Und noch mehr: In zahlreichen Fällen wurden die sensiblen Informationen auch an Werbekunden weiterverkauft. In diesem Fall könnte der Schadenersatz noch steigen. Eine Sammelklage wird bereits vorbereitet. In der Zwischenzeit hat die Post bekannt gegeben, alle Daten zu Parteiaffinitäten zu löschen.
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