Die Sommerferien neigen sich dem Ende zu - und damit heißt es bald wieder zurück ins Klassenzimmer, wo mitunter ein paar Änderungen warten: So gibt es im Schuljahr 2019/20 etwa eine Neuregelung bei der Notengebung und beim Sitzenbleiben, an den Volksschulen tritt ein Kopftuchverbot in Kraft und alle neu eintretenden Lehrer fallen nach Auslaufen einer Übergangsfrist ins neue Dienstrecht. Für die Neuen Mittelschulen wird es zudem ein Übergangsjahr, denn Reformen wie zwei Leistungsniveaus ab der 2. Klasse treten stufenweise in Kraft.
Am spürbarsten werden die Neuerungen dieses Schuljahrs an den Volksschulen. Dort werden ab dem zweiten Semester der 2. Klasse wieder verpflichtend Ziffernnoten eingeführt. Gleichzeitig wird aber in allen Klassen - zumindest zusätzlich - alternativ beurteilt. Außerdem können Schüler grundsätzlich ab der zweiten Klasse wieder sitzenbleiben. Eltern werden zu Bewertungsgesprächen über Leistungsstärken und Leistungsstand eingeladen (bisher nur bei alternativer Beurteilung), bei Bedarf können Schüler auch zu Förderunterricht verpflichtet werden.
Ebenfalls neu an den Volksschulen: Untersagt wird ganz generell „das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist“. Begründet wird dies mit „der sozialen Integration von Kindern gemäß den lokalen Gebräuchen und Sitten, der Wahrung der verfassungsrechtlichen Grundwerte und Bildungsziele der Bundesverfassung sowie der Gleichstellung von Mann und Frau“. Bei einem Verstoß droht eine Strafe bis zu 440 Euro.
Viele Änderungen an den NMS
An den Neuen Mittelschulen (NMS) gibt es künftig ab der sechsten Schulstufe (2. Klasse) zwei unterschiedliche Leistungsniveaus („Standard“ und „Standard-AHS“). Diese lösen die bisher ab der siebenten Schulstufe (3. Klasse) bestehende Differenzierung in „grundlegende Allgemeinbildung“ und „vertiefende Allgemeinbildung“ ab. Die siebenteilige NMS-Notenskala wird abgeschafft, an ihre Stelle treten zwei vom System her ähnliche, einander überlappende je fünfteilige Skalen. Schulautonom erhalten die NMS auch die Möglichkeit, zur Leistungsdifferenzierung ab der sechsten Schulstufe in Deutsch, Mathe und Englisch dauerhafte Gruppen einzurichten - wobei auch während des Schuljahrs zwischen den Gruppen gewechselt werden kann. Einschränkung: Die Maßnahmen an den NMS können zwar ab heuer eingeführt werden, verpflichtend sind sie erst ab 2020/21.
Wiedereinführung eines freiwilligen zehnten Schuljahres
Neu ist auch die Wiedereinführung eines freiwilligen zehnten Schuljahres an den Polytechnischen Schulen für Schüler, die ihr neuntes Schuljahr an einer AHS oder einer berufsbildenden mittleren und höheren Schule (BMHS) nicht erfolgreich abgeschlossen haben. Eine ähnliche Regelung gibt es bereits für im letzten Pflichtschuljahr an einer NMS oder am Poly gescheiterte Jugendliche.
Auch Lehrer sehen sich mit Änderungen konfrontiert
Mit dem Schuljahr 2019/20 verlieren außerdem neu in den Schuldienst eintretende Lehrer das Wahlrecht zwischen altem und neuem Lehrerdienstrecht. Das neue System bringt eine Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung auf grundsätzlich 24 Stunden sowie höhere Anfangsgehälter bei einer flacheren Gehaltskurve. Außerdem vorgesehen sind neue Regeln für Zulagen, verpflichtende Fortbildung für alle Lehrer außerhalb der Unterrichtszeit, eine Neugestaltung des Berufseinstiegs sowie ein Ende der Pragmatisierung bei gleichzeitiger Beibehaltung eines erhöhten Kündigungsschutzes.
Vereinheitlichung bei Schulreife-Kriterien
Auch auf die zukünftigen Taferlklassler des Schuljahrs 2020/21 kommen Änderungen zu. Bei der Schuleinschreibung Anfang 2020 gelten nämlich erstmals einheitliche Kriterien für die Feststellung der Schulreife. Grund dafür war die unterschiedliche Praxis in den einzelnen Bundesländern: Im Burgenland und in der Steiermark wurden zuletzt so gut wie keine Kinder wegen mangelnder Schulreife einer Vorschulklasse zugewiesen, in Vorarlberg waren es dagegen 16 Prozent und in Salzburg fast 20 Prozent.
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