Nach einem längeren Forschungsaufenthalt in den USA übersiedelte eine Student aus Niederösterreich wieder in seine Heimat. Eine Festplatte mit Forschungsdaten sowie sein persönliches Hab und Gut blieben allerdings beim Zoll in Polen hängen. Dort bestand man auf die Bezahlung von Zollgebühren für die alte und getragene Kleidung...
Neun Monate lang war Andreas G. in den USA mit Forschungsarbeiten für seine Diplomarbeit beschäftigt. Dann übersiedelte der Student wieder nach Niederösterreich. „Eine von meiner Uni ausgeliehene Festplatte mit Forschungsdaten sowie meine Kleidung ließ ich mit einer polnischen Spedition transportieren“, schilderte der Leser. Telefonisch sei ihm bestätigt worden, dass hierfür keine Zollgebühren anfallen würden. Umso größer war die Überraschung, als nach Wochen die Nachricht aus Polen kam, dass knapp 180 Euro an den Zollgebühren zu bezahlen seien. Eine genau Angabe, wie sich diese Kosten zusammen setzen, wurde nicht gemacht.
„Ich brauche die Daten auf der Festplatte dringend für die Fertigstellung meiner Diplomarbeit. Der Schriftverkehrt mit der Spedition umfasst bereits 61 Nachrichten, aber ich komme einfach nicht weiter“, wandte sich Herr G. schließlich mit der Bitte um Hilfe an die Ombudsfrau. Jurist Reinhold Schranz vom Europäischen Verbraucherzentrum Österreich hat sich nach unser Anfrage um den Fall gekümmert und gleich bestätigt, dass die Verrechnung von Zollgebühren hier nicht zulässig ist. Herr G. hat das der polnischen Spedition mitgeteilt, woraufhin seine Sachen ohne weitere Verzögerung und Kosten nach Niederösterreich versandt wurden...
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.