Eine neuerliche Wendung gibt es rund um den geplanten Kraftwerksbau an der Schwarzen Sulm. NGOs wie etwa der WWF haben nun vom Verwaltungsgerichtshof doch noch Recht und damit Parteienstellung in dem Verfahren erhalten. Dieses Mittel hat man sofort genutzt und Beschwerde gegen den Bau eingebracht.
19 Jahre Projektdauer und kein Ende in Sicht! Nach jahrelangem juristischen Einsatz haben der WWF, der Arbeitskreis zum Schutz der Koralpe und das Ökobüro vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Recht bekommen und Parteistellung im Verfahren zum geplanten Kraftwerk an der Schwarze Sulm erwirkt. „Nach diesem Urteil können wir erstmals seit 15 Jahren die fachlichen Verfahrensmängel rund um die Bewilligung aufzeigen und von einem unabhängigen Gericht überprüfen lassen“, sagt WWF-Gewässerexperte Gerhard Egger.
„Ökologische Verschlechterungen“ befürchtet
Beschwerden wurden sogleich eingereicht. Die Hauptkritikpunkte sind befürchtete „ökologische Verschlechterungen“ sowie eine beeinträchtigte Trinkwasserversorgung, zudem werden den Projektanten „mehrere Planungsfehler“ attestiert.
„Bewilligungsbescheid ist rechtskräftig“
Gelassen reagiert Georg Eisenberger, Rechtsvertreter des weststeirischen Betreiberduos Peter Masser und Alfred Liechtenstein, auf die jüngste Entwicklung: „Der Bewilligungsbescheid zum Kraftwerk ist seit 2007 rechtskräftig. Der VwGH hat mit Entscheidung vom 25. April 2019 neuerlich und endgültig festgestellt, dass NGOs diesen Bescheid nicht mehr anfechten können.“
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