Tagelang galten die Ermittlungen nach dem schrecklichen Mord im Kärntner Feffernitz, bei dem eine hochschwangere Mutter und ihr ungeborenes Baby getötet worden waren, als Verschlussakt. Nun ist klar, warum: Bei dem mutmaßlichen Täter soll es sich um einen prominenten Fußball-Schiri handeln. Er leugnet bisher.
In der Nacht auf Samstag hatten Nachbarn Hilfeschreie aus der Wohnung einer 31-Jährigen gehört und die Polizei alarmiert. Als die Beamten eintrafen, bot sich ihnen ein schreckliches Bild: eine junge Frau tot in der Badewanne, ihr Baby, das in zwei Wochen zur Welt hätte kommen sollen, mit ihr im Mutterleib verstorben.
Bekannter als Verdächtiger
Als möglicher Tatverdächtiger wurde schon wenige Stunden später ein Bekannter der dreifachen Mutter ausgeforscht und, wie berichtet, auch in Untersuchungshaft genommen: Ein vor allem in der Sportszene gut bekannter Fußball-Schiedsrichter könnte der Vater des ungeborenen Kindes sein. Darin sehen die Ermittler ein mögliches Motiv für die Wahnsinnstat. Denn der Mann ist verheiratet und hat selbst eine wachsende Familie - möglicherweise wollte er diese vor einem „Skandal“ bewahren.
Eine DNA-Analyse soll zumindest zur Vaterschaft Gewissheit bringen. Was sich wirklich im Badezimmer des Opfers abgespielt hat, bleibt noch im Dunkeln. Die zwei Kinder, die in der Wohnung waren, dürften zum Glück nichts vom Todeskampf der Mutter mitbekommen haben, das dritte Kind war bei der Oma.
„Es liegt kein Geständnis vor“
„Es werden Tatortspuren ausgewertet und mehrere Gutachten eingeholt“, so Tina Frimmel-Hesse von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Mehr Informationen gibt man aus „ermittlungstaktischen Gründen“ nicht preis. Auch weil der mutmaßliche Mörder die Tat abstreitet, wie Gerichtssprecher Christian Liebhauser der „Krone“ bestätigt: „Es liegt kein Geständnis vor.“
Bisher ist der Mann auch nicht anwaltlich vertreten. Er hat zunächst auf einen Verteidiger verzichtet, mittlerweile aber um Verfahrenshilfe angesucht. Die Rechtsanwaltskammer Kärnten teilt dem 35-Jährigen einen Rechtsvertreter zu, der ihn auch bei der nächsten Haftprüfung in zwei Wochen beraten soll. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Kerstin Wassermann, Kronen Zeitung
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