Mit Anfang des Jahres 2019 ist die Identifizierungspflicht für alle Mobilfunknutzer in Kraft getreten. Seitdem ist keine anonyme SIM-Karten-Aktivierung mehr möglich. Für aktivierte, anonyme Karten läuft nun die vom Gesetzgeber eingeräumte Übergangsfrist am 1. September aus. Das bedeutet konkret, dass danach zum Aufladen eine Registrierung der Karte mit den persönlichen Stammdaten des Nutzers notwendig ist, erinnert die Interessenvertretung der österreichischen Mobilfunker, das Forum Mobilkommunikation (FMK).
Letzteres gilt allerdings nur dann, wenn die SIM-Karte noch aktiv ist. Denn wurde eine anonyme SIM-Karte über einen längeren Zeitraum nicht aufgeladen, stellen die Anbieter entsprechend ihren Geschäftsbedingungen die Karte inaktiv. In diesem Fall ist auch die Registrierung nicht mehr möglich und die Telefonnummer verfällt.
„Versteckte“ SIM-Karten in Geräten
Da Mobiltelefone üblicherweise auch regelmäßig genutzt werden, kann es kaum passieren, dass ein Kunde die Registrierung vergisst. Anders sieht das bei „versteckten“ SIM-Karten in Geräten aus. Das kann eine Alarmanlage genauso wie eine GPS-Diebstahlsicherung, ein Maschinen-Steuermodul oder sogar ein Mähroboter sein.
Hier gilt: Musste der Nutzer die Karte selbst aktivieren und regelmäßig aufladen, dann ist er auch für die Registrierung verantwortlich. Ist die Karte vom Hersteller des Gerätes selbst verbaut und registriert worden, kann der Nutzer davon ausgehen, dass er sich auch in Zukunft nicht darum kümmern muss.
An Reserve-Handys denken
Achtung gilt laut FMK bei selten genutzten Zweit-Handys. Hier kann es sein, dass die üblicherweise verwendete, anonyme SIM-Karte genau dann verfällt, wenn man das Handy tatsächlich nutzen möchte oder muss. Um das zu vermeiden, empfiehlt das FMK daher, die Karten jetzt zu registrieren.
Registrierungen sind in den Betreiber-Shops, auf deren Webseiten und fast überall dort möglich, wo sonst noch SIM-Karten angeboten werden.
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