"Mir ist das egal"

NADA leitet Doping-Verfahren gegen Steffi Graf ein

Sport
05.05.2010 16:14
Die ehemalige Leichtathletin Steffi Graf wird sechs Jahre nach ihrem Rückzug aus dem Spitzensport von ihrer Vergangenheit eingeholt, denn die NADA hat am Mittwoch wegen einer Blutabnahme in der Plasmapheresestation Humanplasma ein Doping-Verfahren gegen die Kärntnerin eingeleitet. "Mir ist das eigentlich egal, das hat auf mein Leben keine Auswirkung", lautete der trockene Kommentar Grafs.

Die Kärntnerin hatte zugegeben, die Blutabnahme Ende 2003 kurz vor ihrem überraschenden Karriereende durchgeführt zu haben. Graf bestreitet die Rückführung des Blutes, in diesem Fall würde ihrer Meinung nach kein Vergehen gegen das Dopinggesetz vorliegen.

"Ich bin entspannt und glücklich"
Graf war am Dienstag von NADA-Geschäftsführer Andreas Schwab vom Verfahren gegen sie unterrichtet worden, gut eine Woche nach ihrem 37. Geburtstag. "Ich bin darüber nicht überrascht. Das gehört zu der Strategie. Es wird mit letzter Kraft versucht, etwas herauszuholen. Ich bin entspannt und glücklich - und eine Privatperson", erklärte Graf, die überzeugt ist, dass das Verfahren keine Folgen haben wird.

Einen Steckbrief von Steffi Graf gibt's in der Infobox!

Erst am Montag war Graf als Athletenvertreterin der österreichischen Sporthilfe zurückgetreten, 55 heimische Sportler hätten sich wegen der unklaren Vergangenheit der WM-Zweiten 2001 über 800 Meter für die Niederlegung der Funktion stark gemacht, da diese sinngemäß nicht mit der Kampagne "Leistung.Fairplay.Miteinander" vereinbar sei. Der Österreichische Leichtathletik-Verband hatte die NADA zudem um die Einleitung des jetzt laufenden Verfahrens gebeten.

Blutabnahme als verbotene Methode
Nun stellte der ÖLV in einer Aussendung fest, dass die zum Zeitpunkt der Blutabnahme gegoltenen Anti-Doping-Regeln des Leichtathletik-Weltverbandes Blutabnahmen als verbotene Methode definieren. Dabei sei bereits der Versuch der Anwendung einer verbotenen Methode zu sanktionieren. Laut WADA-Code verjähren Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen erst nach acht Jahren.

"Es ist sehr gut, dass die NADA Austria einen konsequenten Weg geht", meinte ÖLV-Generalsekretär Helmut Baudis dazu. Die Rechtskommission der NADA wird nun binnen acht Wochen in Anwesenheit der Verfahrensparteien eine mündliche Verhandlung abhalten. Nach dieser bzw. der Durchführung des Beweisverfahrens ist von der NADA über eventuelle Maßnahmen zu entscheiden.

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(Bild: KMM)



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