Groß war die Aufregung, als bekannt wurde, dass ein Mitarbeiter von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz unmittelbar vor der Amtsübergabe in einer Nacht-und-Nebel-Aktion mehrere Festplatten bei der Firman Reisswolf schreddern ließ. Als dann auch sein Vorgänger Christian Kern von der Schredder-Affäre erfasst wurde, kam es zu einer wahren „Schredder-Schlammschlacht“ zwischen Rot und Türkis. Nun hat das Bundeskanzleramt unter der Leitung von Brigitte Bierlein in mehreren Anfragebeantwortungen klargestellt: Das Löschen der Festplatten war ein legitimer Vorgang!
Bestätigt wurde im Kanzleramt auch, dass die fünf von einem ehemaligen Mitarbeiter von Ex-Kanzler Kurz zur Vernichtung gebrachten Festplatten in Druckern bzw. „Multifunktionsgeräten“ eingebaut gewesen seien. Bei den Datenträgern in den Büros von Kurz und seinem damaligen Kanzleramtsminister Gernot Blümel habe es sich um geleaste Geräte gehandelt.
Daten fielen nicht unter das Bundesarchivgesetz
Die internen Speicher wurden nach dem Ausbau in das Eigentum des Bundes überführt. Diese „redundanten Daten“ seien nicht dem Staatsarchiv zu übermitteln gewesen, sondern mussten vernichtet werden. Beim Regierungswechsel 2017 von Kern zu Kurz seien wiederum sieben interne Speicher aus derartigen Geräten „geschreddert“ worden.
Eine Löschung dieser internen Speicher ist laut Kanzleramt sowohl im Sinne der Datenminimierung als auch im Sinne der IT-Sicherheit geboten. Datenträger wie Festplatten und USB-Sticks werden seit dem Frühling 2015 grundsätzlich einer Vernichtung im Wege des Bundeskanzleramtes zugeführt. Größere Einheiten werden aus Sicherheitsgründen außer Haus vernichtet, womit das Unternehmen Reisswolf beauftragt wird.
Seit Anfang 2017 mehr als 350 Datenträger vernichtet
Über den Inhalt der geschredderten Festplatten gab das Bundeskanzleramt keine Auskunft, ebenso wenig über die handelnden Personen. Dass der Mitarbeiter einen falschen Namen verwendet hatte und darüber hinaus die Rechnung an das Unternehmen Reisswolf nicht bezahlte, sei keine direkte Angelegenheit des Kanzleramtes, wurde auf die polizeilichen Ermittlungen verwiesen. Auch ein von Anfragestellern vermuteter Konnex zur Ibiza-Affäre konnte nicht bestätigt werden.
Das Bundeskanzleramt gab außerdem an, dass seit Anfang 2017 mehr als 350 Datenträger im Haus vernichtet wurden.
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