Ein vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten lehnt die Anerkennung von eSports als Sport ab. Der Begriff Sport sei „durch die langjährige Rechtsprechung im traditionellen Sinne der Anforderungen an die Körperlichkeit konkretisiert“, heißt es in dem Dokument.
Jegliches Spiel an der Konsole falle nicht unter diesen und sei „kein Sport im Sinne des geltenden Rechts“. Der Gemeinnützigkeit des eSports als Sport erteilt das Gutachten deshalb eine Absage.
An einem Punkt stellt es sich freilich gegen eine Position des DOSB: Dieser unterscheidet zwischen virtuellen Sportarten (beispielsweise Fußballsimulationen wie „FIFA“) und dem als eGaming bezeichneten restlichen Bereich (darunter „League of Legends“ oder „Counter-Strike: Global Offensive“). Diese Unterscheidung sei rechtlich nicht belastbar.
„Ende der Spaltung der eSports-Bewegung“
„Das ist das Ende von eGaming als realitätsferne Wortschöpfung zur Spaltung der eSports-Bewegung“, hieß vom Präsidenten des eSports-Bunds Deutschland (ESBD), Hans Jagnow.
Gleichzeitig kritisierte er zentrale Punkte des Gutachtens. „Viele vom DOSB anerkannte Sportarten wie Sportschießen, Tischfußball oder Darts definieren sich über die Präzision der Bewegung, nicht den Umfang.“ eSports unterschiedlich zu behandeln, sei vor dem Hintergrund des Gleichheitsgrundsatzes nicht tragbar.
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