Mit einer Sammelklage gehen steirische Autobesitzer gegen VW vor: Sie wollen eine Entschädigung für den erlittenen Schaden durch den 2015 bekannt gewordenen Abgas-Skandal. Einmal mehr hat das Gericht in Leoben durchgegriffen und sich - entgegen der Wünsche von VW - in allen Punkten für zuständig erklärt.
637 VW-Fahrer aus der Steiermark haben sich der Sammelklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) angeschlossen. Sie wollen in Summe 3,9 Millionen Euro für ihre durch den Skandal wertgeminderten Autos retour.
Wo andere Richter sich nicht trauten durchzugreifen, hat jener in Leoben nun einen klaren Beschluss gefasst: VW wollte, dass auch österreichische Geschädigte in Deutschland klagen müssen. Das wurde abgewiesen. Das Landesgericht Leoben hat sich für alle 637 Steirer zuständig erklärt, die sich der Sammelklage angeschlossen haben. Festgestellt wurde zudem, dass der Richter in Leoben als Einzelrichter entscheiden kann und nicht, wie von VW gewünscht, ein Senat.
Autokonzern muss Kosten tragen
Auch der VW-Anregung, das Verfahren in Leoben zu unterbrechen, um Entscheidungen höherer Gerichte abzuwarten, ist der Richter nicht nachgekommen. Zudem muss der Autokonzern alle bisher angefallenen Kosten (Gericht, Anwalt) von 38.242 Euro zahlen.
„Sämtlichen Versuchen der Volkswagen AG, das Verfahren zu verzögern, wurde vom Landesgericht Leoben eine Absage erteilt“, freut sich Anwalt Michael Poduschka, der den VKI in der Sammelklage vertritt.
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