Senol D. tötete Anfang des Jahres seine Ehefrau (40) im niederösterreichischen Amstetten mit 38 Messerstichen. Jetzt wurde ihm der Prozess gemacht. Es wurde entschieden, dass der 38-Jährige zum Zeitpunkt der Bluttat unzurechnungsfähig war - er wird daher in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Senol D., der in Tirol geboren wurde, hatte seine Ehefrau am Nachmittag des 8. Jänner im Amstettner Ortsteil Greinsfurth mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 14 Zentimetern attackiert. Ihren Ausgang nahm die Bluttat nach Angaben der Staatsanwältin in der Wohnung des Ehepaares in einem Mehrparteienhaus. Danach sei der Mann auch vor dem Gebäude tätlich geworden. Insgesamt versetzte der 38-Jährige seiner Partnerin laut Staatsanwaltschaft 38 Messerstiche.
Der neunjährige Sohn wurde Zeuge der Angriffe auf die Mutter, auch mehrere Nachbarn sahen die Bluttat mit an. Die Frau erlag im Landesklinikum der Mostviertler Bezirkshauptstadt ihren Verletzungen. Der 38-Jährige ging laut Anklage nach der Tat in seine Wohnung, wo er festgenommen wurde.
Kinder versteckten sich im Keller
Der neunjährige Sohn des Mannes schilderte den Tatablauf im Rahmen der kontradiktorischen Einvernahme, die per Video vorgespielt wurde. Er sei vom Vater gefüttert worden, dabei sei zwischen den Eltern eine Diskussion über ein islamisches Segensgebet entbrannt. Der Bub ging nach eigenen Angaben ins Schlafzimmer. Als er den Raum wieder verließ, habe der Vater mit einem Messer „so viel gestochen“, unter anderem „in den Bauch und in den Rücken“ der Mutter, erzählte der Bub. Er selbst habe sich später gemeinsam mit seinen drei Geschwistern im Keller versteckt und eingesperrt.
Dem psychiatrischen Gutachten zufolge leidet der 38-Jährige an Wahnvorstellungen. Formal gesehen sei er „immer schon Moslem gewesen“, führte die Staatsanwältin aus. Als er seine letzte Arbeitsstätte verlor, habe sich der 38-Jährige dann immer mehr mit dem Glauben beschäftigt und sei „immer radikaler“ geworden, betonte die Vertreterin der Anklagebehörde.
Nach Türkei-Aufenthalt „komplett verändert“
2017 sei er von einem Türkei-Aufenthalt „komplett verändert zurückgekommen“. Später soll er Leute in Amstetten angesprochen haben, weil er sie zu einer Konvertierung zum Islam bewegen wollte. Am Weihnachtsmarkt in der Mostviertler Bezirkshauptstadt soll er auch Frauen, die Alkohol konsumierten, getadelt haben. Weil er christliche Symbole in einer Kapelle in Amstetten zerstört hatte, wurde der 38-Jährige im Mai 2018 wegen schwerer Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt.
Auch zum vorsitzenden Richter bemerkte der Betroffene am Donnerstag schon bei der Aufnahme der Personalien: „Wollen Sie den Islam annehmen?“ Zur Tat wollte der 38-Jährige im Rahmen der Geschworenenverhandlung - wie auch bei den Einvernahmen davor - nichts sagen. Auf eine entsprechende Frage des Richters hielt er nur erneut fest: „Es wäre besser, wenn Sie zum Islam konvertieren.“
Starke Medikation notwendig
Gutachterin Sigrun Roßmanith sagte, dass sie kaum mit dem 38-Jährigen sprechen konnte. „Er hat mich aber schon beim ersten Kontakt aufgefordert, zum Islam zu konvertieren.“ Der Betroffene habe sich in den vergangenen Jahren radikalisiert, sukzessive sei es dann zu der wahnhaften Erkrankung gekommen. Diese sei auch im Tatzeitpunkt vorhanden gewesen, deshalb liege aus ihrer Sicht Unzurechnungsfähigkeit vor, betonte Roßmanith. Nur dank starker Medikation könne der Mann „nun vor ihnen sitzen und wenige Worte sprechen“, sagte die Sachverständige in Richtung der Geschworenen.
Auch die Prognose für den 38-Jährigen sei ungünstig. Der Mann sei sogar „extrem gefährlich“, hob Roßmanith hervor. „Er ist gefährdet, andere nicht nur zu missionieren, sondern aggressiv zu attackieren.“ Bisher habe der Betroffene auch „keinen Bezug zu dem Tötungsdelikt gehabt“.
Die Staatsanwältin sagte im Rahmen ihres Schlussvortrages, dass die Täterschaft des Beschuldigten „auf keinen Fall in Zweifel zu ziehen“ sei. Der 38-Jährige sei allerdings „schwer krank“, zum Zeitpunkt der Messerattacke unzurechnungsfähig gewesen und daher in eine Anstalt einzuweisen. Der Verteidiger zweifelte die Unzurechnungsfähigkeit des Betroffenen in seinem Plädoyer nicht an, äußerte allerdings Bedenken hinsichtlich der ungünstigen Gefährlichkeitsprognose.
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