Sparbuch sperren lassen!
Grundsätzlich sollte dich der erste Weg nach Feststellen des Verlustes zu deiner Bank führen. Denn bist du dir nicht sicher, wer sich gerade in Besitz des Buches befindet und ob demjenigen das Losungswort bekannt ist, ist es die sicherere Variante, das Sparbuch zu sperren. Damit deine Bank eine Sperre über das Sparbuch legen kann, ist es jedoch zunächst erforderlich, das Sparbuch im Verwaltungssystem zu finden.
Du hast daher nur die Möglichkeit, das Buch zu sperren, wenn du die Sparbuchnummer und das Losungswort kennst. Meist wird auch nach dem ungefähren Saldo des Buches gefragt. Es ist daher sinnvoll, eine Liste mit den Sparbuchnummern und den Salden deiner Ersparnisse möglichst sicher und getrennt von den Sparbüchern zu verwahren, da diese im Fall des Falles die Abwicklung sehr beschleunigen kann.
Deine Bank nimmt mit dir gemeinsam eine Verlustmeldung auf, in der diese Daten gemeinsam mit deinen Personalien aufgenommen werden. Ab dem Zeitpunkt der Meldung bleibt die Sperre zunächst vier Wochen lang aufrecht. In dieser Zeit hast du die Möglichkeit, nach dem Sparbuch zu suchen bzw. zu hoffen, dass dieses wieder auftaucht. Die Sparbuchsperre ist in der Regel mit Kosten verbunden, die den administrativen Aufwand der Bank abgelten sollen. Diese liegen in der Regel ab etwa 20 Euro aufwärts und sind je nach Institut verschieden.
Das Sparbuch bleibt verschwunden...
Ist das Sparbuch innerhalb der Sperrfrist nicht aufgetaucht, gibt es zwei Optionen. Die meisten Banken haben eine Bagatellgrenze definiert, die bei etwa 2.000 Euro liegt. Befindet sich das Sparguthaben unter diesem Wert, dann kannst du durch Unterzeichnung einer so genannten Schad- und Klagloshaltungserklärung die Bank von eventuellen zukünftigen Ansprüchen entbinden und die Auszahlung des Sparguthabens beantragen. Dies ist meist mit Kosten von etwa 80 bis 150 Euro verbunden. Das Buch wird damit aufgelöst. Kann der Verlust über diese Schiene gelöst werden, dann sind zwischen Meldung des Verlustes und Behebung des Guthabens in etwa fünf Wochen vergangen.
Befindet sich das Guthaben allerdings über der Bagatell-Grenze, so muss das Sparbuch über den Gerichtsweg freigegeben werden. Dafür erstellt deine Bank mit dir gemeinsam den Antrag zur Einleitung des so genannten Kraftloserklärungsverfahrens. Dieser wird an das Gericht weitergeleitet, welches dann ein Edikt im Amtsblatt veröffentlicht, um eventuelle Ansprüche von Dritten feststellen zu können. Das Edikt bleibt für sechs Monate veröffentlicht. Meldet sich in dieser Zeit kein vermeintlich rechtmäßiger Eigentümer, der gegen die Kraftloserklärung Einspruch erhebt, ergeht ein Gerichtsbeschluss, der das Realisat des Sparbuchs ermöglicht.
Mit diesem rechtskräftigen Beschluss kannst du dann bei der Bank die Auflösung des Sparbuchs beantragen. Das Guthaben wird dann zuzüglich Zinsen, jedoch abzüglich der Gerichtsgebühren ausbezahlt, die je nach Guthabenshöhe auch einige hundert Euro ausmachen können. Der gesamte Prozess von Verlustmeldung bis Verfügung über das Guthaben kann zwischen einem dreiviertel- und einem ganzen Jahr dauern.
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