Seinen Nebenjob hatte die Aufsicht anfangs offenbar gebilligt. Die Schulbehörde genehmigte dem Pädagogen laut ORF eine Reduktion der Lehrverpflichtung. Als die Befristung auslief, kehrte der Lehrer aber trotzdem nicht in den Schuldienst zurück. Er meldete sich krank und gab an, Probleme mit der Bandscheibe zu haben.
Im Gegenzug zitierte die Schulbehörde den Lehrer zu einer medizinischen Untersuchung, dabei wurde seine Dienstfähigkeit festgestellt. Der Mann soll den Schuldienst jedoch weiter verweigert haben. Im vergangenen Herbst wurde der 53-Jährige dann vom Dienst suspendiert, auch die Gehaltszahlungen wurden eingestellt.
Lehrer klagt beim VwGH
Nun setzte es eine Geldstrafe von fünf Monatsbezügen, eine Berufung ist allerdings möglich. Gegen die Einstellung der Gehaltszahlung hat der Lehrer bereits Klage beim Verwaltungsgerichtshof eingereicht.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.