Ab sofort ist es vorbei mit der anonymen Nutzung von Wertkartenhandys in Österreich: Seit diesem Sonntag gilt die im Sicherheitspolizeigesetz verankerte Registrierungspflicht für alle. Das Gesetz trat eigentlich bereits am 1. Jänner in Kraft, bis 1. September gab es für bestehende Prepaid-SIM-Karten-Kunden jedoch eine Übergangsfrist.
Bereits seit 1. Jänner mussten sich Kunden beim Neukauf einer Wertkarte beim jeweiligen Mobilfunkanbieter registrieren. Nun sind auch bestehende Kunden betroffen: Sie müssen sich beim ersten Aufladen ihres Guthabens per Ausweis - erfasst werden Name und Geburtsdatum - registrieren lassen. Bestehendes Guthaben kann allerdings noch aufgebraucht werden. Erfolgen kann die Registrierung im Shop des Betreibers, bei deren Vertriebspartnern, durch eine Bestätigung des Kredit- oder Finanzinstituts oder über das Internet mittels Webcam („Photoident“).
Kriminalitätsprävention versus Generalverdacht
Die Maßnahme der ÖVP-FPÖ-Regierung soll der Kriminalitätsprävention und der Verbrechensaufklärung dienen, weil es Kriminellen so viel schwerer falle, verdeckt zu agieren. Datenschützer zeigen sich allerdings skeptisch: „Kriminelle können die Maßnahme leicht umgehen, indem sie auf ausländische SIM-Karten oder gratis verfügbare anonyme Messaging-Dienste zurückgreifen“, kritisierte Epicenter.Works Anfang 2017 gegenüber krone.at. Für die Mehrzahl der Nutzer falle jedoch die Möglichkeit weg, anonym zu kommunizieren. Damit würden 4,5 Millionen unschuldige Österreicher unter Generalverdacht gestellt.
Jede fünfte SIM-Karte nicht im Handy
Der Mobilfunkanbieter Magenta (vormals T-Mobile) machte zudem darauf aufmerksam, dass jede fünfte Karte nicht in Handys verwendet wird. Andere Anwendungszwecke sind beispielsweise Alarmanlagen, Kameras, Drohnen, Mähroboter, Smartwatches, Haustier-Tracker, Navigationsgeräte, Internet-Router, Notebooks oder Tablets.
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