Streit um Entlassung

Fragwürdiger Nebenjob: Lehrer ist Chef von Bordell

Oberösterreich
03.09.2019 06:00

„Nicht für die Schule, für das Leben lernen wir.“ Das wusste schon Philosoph Seneca. Ein Lehrer an einer Handelsakademie dürfte dies missverstanden haben - er war nämlich auch Geschäftsführer eines Bordells. Als die Sache aufflog, bekam er die „Fristlose“. Doch die ging vor dem Arbeitsgericht nicht durch ...

Der Fall landete letztlich vor dem Obersten Gerichtshof (9 ObA 127/18v) - und der hielt lediglich eine Kündigung für angemessen. Denn der Lehrer - er unterrichtete Rechnungswesen und Betriebswirtschaftslehre - hatte seine Nebenbeschäftigung ordnungsgemäß gemeldet. Also fast halt. Denn seinem Dienstgeber, dem Magistrat der Stadt Linz, sagte er lediglich, er sei Geschäftsführer einer „Gesellschaft“ - welche das war, verriet er nicht. Wohl aus gutem Grund. Denn auf die Enthüllung folgte prompt die fristlose Entlassung aus dem Schuldienst.

(Bild: APA/Roland Schlager (Symbolbild))

Magistrat fragte nicht nach
Zu Unrecht, wetterte der Magister. Er habe nur auf die „Abwicklung des Zahlungsverkehrs“ geachtet. Tatsächlich gaben ihm erste Instanz und auch das Oberlandesgericht Linz teilweise Recht. Denn der Dienstgeber hätte nachfragen müssen, um welche Art der Gesellschaftsbeteiligung es sich handle. Tat er aber nicht. Und somit habe der beschuldigte Lehrer auch keine Aufforderung bekommen (können), sich sofort von seiner angemeldeten Nebenbeschäftigung zu trennen.

(Bild: APA/dpa/Boris Roessler (Symbolbild))

„Besonders schwere Dienstverfehlung“
Aber immerhin: Es handle sich um eine „besonders schwere Dienstverfehlung“. Denn Lehrer haben in der Gesellschaft „ein besonderes Ansehen und eine besondere Verpflichtung“. Und die sei mit einem Bordell-Betrieb eher doch unvereinbar. So ein Puff sei zwar nicht illegal, aber doch am Rand der Gesellschaft angesiedelt. Und damit unvereinbar mit dem Lehrer-Dasein.

Dem stimmte auch das Höchstgericht zu. Die „Fristlose“ ist in eine normale Kündigung umgewandelt, was den Pädagogen zumindest finanziell „weicher“ aus dem angestammten Beruf fallen lässt.

Gabriela Gödel, Kronen Zeitung

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