Frankreichs wohl bekanntester Hahn darf weiter krähen. Ein Gericht in Rochefort im Westen des Landes wies am Donnerstag eine Klage von Nachbarn ab, die sich über morgendliche Ruhestörung durch den Gockel „Maurice“ beschwert hatten, wie der Anwalt der Hahnenhalterin Corinne Fesseau mitteilte. „‘Maurice‘ hat gewonnen“, freute sich der Jurist. Der „Kulturkampf“ um den Gockel bewegt ganz Frankreich, denn der gallische Hahn ist Wappentier des Landes. Zudem symbolisiert er den Konflikt zwischen Landbewohnern und Zugezogenen.
Der Fall hatte weltweit für Schlagzeilen gesorgt und „Maurice“ zahlreiche Fans und Unterstützer verschafft. Geklagt hatten zwei pensionierte Bauern. Das Paar besitzt ein Ferienhaus auf der Atlantik-Insel Oleron und wirft Hahn „Maurice“ vor, es mit seinem morgendlichen Kikeriki regelmäßig um den Schlaf zu bringen. Das Gericht verurteilte die Kläger, 1000 Euro Entschädigung an „Maurice“‘ Besitzerin Fesseau zu zahlen und die Gerichtskosten zu tragen, wie der Anwalt mitteilte.
„Ich bin sprachlos“, sagte Fesseau nach der Urteilsverkündung. „Dies ist ein Sieg für alle, die in der gleichen Situation sind wie ich. Ich hoffe, diese Entscheidung wird zum Präzedenzfall.“ Sie könne sich ein „Maurice-Gesetz“ vorstellen, das alle ländlichen Geräusche unter Schutz stelle, fügte Fesseau hinzu.
In einem ähnlichen Fall wurde in Frankreich die Züchterin von rund 50 Enten und Gänsen wegen Lärmbelästigung angeklagt, der Prozess ist für Anfang Oktober angesetzt. Der Bürgermeister eines französischen Dorfes unweit von Rochefort hat bereits eine Initiative angekündigt, um Geräusche auf dem Land als „nationales Kulturerbe“ schützen zu lassen.
„Maurice“ ließ sich auch von dunklen Tüchern nicht überlisten
Hahnenhalterin Fesseau hatte vor Gericht ausgesagt, dass sich in der Vergangenheit niemand auf der Insel über Hahn „Maurice“ beschwert habe, bis das Paar dorthin gezogen sei. Nach den ersten Beschwerden habe sie versucht, „Maurice“ auszutricksen, indem sie dunkle Tücher über den Hühnerstall hängte. Der Hahn sollte glauben, dass der Morgen noch nicht angebrochen sei. Doch „Maurice“ ließ sich nicht überlisten.
Das Gericht stützte seine Entscheidung auf den Bericht eines Gutachters, der an drei Nächten das Krähverhalten von „Maurice“ überprüft hatte. Anders als von den Klägern behauptet, krähte „Maurice“ demnach erst gegen 6.30 Uhr und nicht schon um 4 Uhr. Bei geschlossenem Fenster sei der Lärm nur noch schwach zu hören, befand der Gutachter.
„Das ist der Gipfel der Intoleranz. Die Menschen müssen lokale Traditionen akzeptieren“, sagte Christophe Sueur, der Bürgermeister des Dorfs Saint-Pierre-d‘Oleron, wo Hahn „Maurice“ lebt. 140.000 Menschen sahen das ähnlich und unterschrieben eine Petition zur Unterstützung des tierischen Krachmachers. Viele kauften T-Shirts mit einem Bild von „Maurice“ und der Aufschrift „Lass mich krähen“. Und die richterliche Erlaubnis dazu hat der Gockel jetzt ja ...
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