"Manche Anleger haben nur einige Hundert Euro eingesetzt, andere ein richtiges Vermögen von mehreren Hunderttausend", weiß Anwalt Oliver Lorber. Was war es, das Tausende Kärntner zur AvW trieb, auch in börsenschwachen Jahren?
Großteils wohl das geniale Marketing von Wolfgang Auer Welsbach, der seine Genussscheine als "sicher wie ein Sparbuch" darstellte. Dabei sind Genusscheine prinzipiell ein Finanzierungsinstrument für Firmen – und damit eine risikoreiche Investition, die bis zum Totalverlust reichen kann.
Dessen schien sich kaum ein Kunde bewusst gewesen zu sein – zumal dem Großteil ein "aus fachlicher Sicht eingeschränkter Erkenntnishorizont" bescheinigt wird. Denn Welsbach warb ja konsequent mit einem "garantierten Rückverkaufsrecht", das allerdings, so das Gerichtsgutachten, "stillschweigend und ohne Information bereits 2001 entfiel".
Dass die geprellten Anleger viel von ihrem Einsatz sehen, ist unwahrscheinlich. Zwar gibt’s an verschiedenen Gerichten Teilerfolge mit Urteilen, wonach etwa auch die Vermittler, die für Welsbach arbeiteten, haftbar sein könnten, doch fraglich ist, wie viel da zu holen ist. Die AvW selbst ist im Konkurs, das gesamte Vermögen inklusive Stiftungen – wie berichtet – von der Justiz eingefroren und das große "Aufräumen" wird am Wörthersee Jahre dauern.
von Kerstin Wassermann, "Kärntner Krone"
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