Unterlassungsklage

Selbsternannter „Guru“ muss vor Gericht!

Steiermark
07.09.2019 08:00
Seine Fans vergöttern ihn, seine Gegner würden ihn am liebsten ganz wo anders sehen. Die Rede ist vom selbsternannten Gesundheits-Guru Robert Franz, gegen den die Staatsanwaltschft Graz unter anderem wegen Kurpfuscherei ermittelt. Vor Gericht kommt es aber bereits nächste Woche Donnerstag zum ersten Duell.

Der barfüßige, bärtige Mann mit den violetten Haaren begeistert ein Millionen-Publikum. Mit seinen Nahrungsergänzungsmittel, die mittlerweile unter dem Verdacht stehen, gar nicht von ihm selbst hergestellt worden zu sein, behauptet er, den Menschen helfen zu können. Auf die Pharmaindustrie und die Ärzteschaft schimpft er wie ein Rohrspatz in immer wieder auftauchenden, von Fans heftig befeierten Youtube-Videos.

Gesundheitsbehörde warnt vor Produkten
Umgekehrt warnt die Gesundheitsbehörde vor seinen Produkten. Diese seien nämlich zum Teil schädlich, weil viel zu hoch dosiert und noch dazu überteuert! Auch der Staatsanwaltschaft Graz – sie ermittelt unter anderem wegen schwerem Betrug und Kurpfuscherei gegen den gebürtigen Rumänen – sind mittlerweile ehemalige Robert Franz-Kunden bekannt, die über Übelkeit und Erbrechen nach Einnahme der Pulverchen klagten.

Auch Profisportlerin von Pulver enttäuscht
Bei der Fernseh-Sendung „Konkret“ erklärte die steirische Boxerin und mehrfache Weltmeisterin Eva Voraberger, dass auch sie die Nahrungsergänzungsmittel einnahm und feststellte, dass sie ihr mehr schadeten als vorwärts brachten. Als Profisportlerin mit Vorbildwirkung könne sie das nicht weiter verantworten.

Mediziner mit NS-Verbrecher verglichen?
„Ihr Ärzte und Apotheker, hört auf die Menschen zu vergiften und umzubringen“ - diese Aussage soll Robert Franz, der selbsternannte Gesundheits-Guru, in Youtube-Videos getätigt haben. Zudem soll er - für ihn gilt die Unschuldsvermutung - Ärzte mit NS-Verbrecher Josef Mengele und Drogendealern verglichen haben.

Ärztekammer klagt auf Unterlassung
Die steirische Ärztekammer lässt sich diese Aussagen nicht gefallen und hat daher auf Unterlassung geklagt. Eine erste Tagsatzung wird bereits nächste Woche Donnerstag am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz stattfinden.

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