Statistik Austria

Tiroler verweigerte Befragung: Geldstrafe

Tirol
08.09.2019 09:00
Weil sich Helmut Mayer* (*Name von der Redaktion geändert) aus Innsbruck weigerte, Fragen der Statistik Austria zu beantworten, muss er eine Verwaltungsstrafe zahlen. Denn die Mitwirkung an der so genannten Mikrozensusstichprobe ist Pflicht. Für Mayer grenzt dies an Nötigung. Die Statistik Austria verweist auf das Gesetz.

Wie viele Überstunden haben Sie vergangene Woche geleistet? Wie steht es um Ihre psychische Gesundheit? Ist Ihr Mietvertrag befristet und wo wurde Ihre Mutter geboren? Wer denkt, diese und ähnliche Informationen gehen niemanden etwas an, der irrt. Denn laut Gesetz ist man sogar dazu verpflichtet, solche Fragen zu beantworten – wenn sie von der Statistik Austria kommen.

Ergänzend zur Volkszählung befragt diese nämlich im Rahmen des so genannten Mikrozensus 22.500 Haushalte pro Quartal zu Erwerbstätigkeit, Mietkosten, Lebensumstände und dergleichen. Ausgewählt wird per Zufallsverfahren im Melderegister, treffen kann es jeden. Zählt man zu den Auserwählten, flattert ein Brief ins Haus, in dem auch auf die Pflicht hingewiesen wird. „Das sind wichtige Informationen für die öffentliche Hand“, heißt es von der Statistik Austria. Etwa um den Verbraucherpreisindex zu berechnen.

Verwaltungsstrafen bis zu 2180 Euro drohen
„Eine riesige Schweinerei“, findet Helmut Mayer, „ich habe gesagt, dass mich das nicht interessiere und ich meine Ruhe haben will“, erzählt er weiter. „Als mir dann mit einer Anzeige gedroht wurde, habe ich gesagt, die solle ruhig kommen.“ Das tat sie auch. Zahlt der Tiroler nun die Verwaltungsstrafe in der Höhe von 275 Euro nicht, drohen ihm sogar zwei Tage Gefängnis. „Das ist Erpressung“, sagt Mayer. „Das ist wichtig“, sagt die Statistik Austria. Der Gesetzgeber brauche diese Zahlen.

„Nur eine Handvoll Anzeigen pro Quartal“
„Wenn sich jemand weigert, Auskunft zu geben, wird er erneut an seine Pflicht erinnert, weigert er sich immer noch, müssen wir das den Behörden melden“, erklärt die Statistik Austria. Dann drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 2180 Euro.  Zu wie vielen solchen Anzeigen es jährlich kommt, wollte man trotz Nachfrage in Zahlen nicht beantworten. „Es sind ganz wenige, eine Handvoll pro Quartal“, sagt Irene Baumgartner von der Statistik Austria. Die große Masse verstehe, wie wichtig die Befragung sei.

Auskunftspflicht trotz bezahlter Strafen
Bekommt man eine Verwaltungsstrafe, befreit einen das aber nicht von der Auskunftspflicht: „Dann könnten sich ja alle, die es sich leisten können, freikaufen“, erklärt Baumgartner. Das würde am Ende das Ergebnis verfälschen, denn es soll ja quer durch alle Bevölkerungsgruppen befragt werden. Auch hohes Alter befreie übrigens nicht.

Rechtlich kaum eine Chance
Am Ende nützt alles nichts: Wer ausgewählt ist, muss dem Bundesstatistikgesetz Folge leisten und eine erste persönliche Befragung sowie vier weitere telefonische über die Dauer von mehreren Monaten über sich ergehen lassen. Nach Abschluss der Erhebung werden die Daten anonymisiert. Mayer versucht weiter dagegen anzukämpfen, rechtlich hat er aber wohl kaum eine Chance.

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