Als Reaktion auf den umstrittenen Auftritt der FPÖ-Stadträtin Ursula bei der Identitären-Demo am Samstag in der Wiener Innenstadt haben die NEOS am Montag einen Antrag für die nächste Nationalratssitzung angekündigt. Sie wollen dort ihre langjährige Forderung nach Abschaffung der nicht amtsführenden Wiener Stadträte aufs Tapet bringen, wofür eine Änderung der Bundesverfassung nötig ist.
„In Summe zeigen die letzten Vorfälle, dass die Position der auch ehemaligen nicht amtsführenden Stadträte (neben Stenzel erinnere ich an Johann Gudenus und Eduard Schock) eine völlig unsinnige ist“, heißt es in einem Statement von NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger.
„Kosten viel, bringen aber gar nichts“
„Es handelt sich um Versorgungsjobs, die dem Steuerzahler viel kosten, aber gar nichts bringen“, stellte Meinl-Reisinger fest. Die Pinken nehmen die Causa zum Anlass, im nächsten Plenum einen Fristsetzer zu ihrem entsprechenden Antrag zu stellen. „Wir werden überprüfen, ob das bisherige Mantra von Sparen im System von der ÖVP wirklich ernst genommen wird und diese Position endlich abgeschafft wird“, so Meinl-Reisinger.
Forderung nach Rücktritt für Stenzel „lächerlich“
Die Forderung nach ihrem Rücktritt wegen ihres Auftritts am Samstagabend hatte Stenzel am Sonntag als „lächerlich“ bezeichnet, immerhin bat sie aber um Entschuldigung für ihre Teilnahme inklusive provokanter Rede: „Dass auch Vertreter der Identitären Bewegung anwesend gewesen sein sollen, war mir nicht bewusst“, so Stenzel, die nicht zum ersten Mal in ihrer politischen Karriere für Aufregung sorgte - unter anderem auch damit, dass sie die rund 9000 Euro Gehalt als „Peanuts“ bezeichnete.
Als Stadträtin quasi „unkündbar“
Bereits am Sonntag forderte Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner die Freiheitliche Partei auf, Stenzel als nicht amtsführende Stadträtin abzuberufen. Er selbst habe keine Möglichkeit dazu, betonte Ludwig.
Kein Misstrauensantrag möglich
Der Wiener Bürgermeister verwies darauf, dass auch Misstrauensanträge des Landtages gegen nicht amtsführende Wiener Stadträte - eine relativ einzigartige politische Funktion - nicht möglich sind. Paragraf 37 der Stadtverfassung sieht nämlich Misstrauensanträge nur gegen amtsführende Stadträte vor.
Wer die Funktion eines nicht amtsführenden Stadtrats bekleidet, entscheidet die jeweilige Fraktion. Da sie in weiterer Folge nicht vom Gemeinderat mit einem Ressort betraut werden, ist es auch nicht möglich, diese Funktion wieder zu entziehen.
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