Etappensieg vor Gericht: Der über das Ibiza-Video gestürzte Ex-FPÖ-Spitzenpolitiker Johann Gudenus erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen jenen Wiener Anwalt, der hinter der Falle stehen soll. Demnach dürfen aus dem Ibiza-Bildmaterial keine Filmaufnahmen mehr hergestellt, veröffentlicht oder weitergegeben werden. Nach Ansicht des Gerichts hätte der Jurist die Identität des weiblichen Lockvogels, vor dem er sogar gewarnt worden war, prüfen und Gudenus gegebenenfalls warnen müssen.
Gudenus hatte Mitte August eine Klage gegen den mutmaßlichen Drahtzieher des verhängnisvollen Videos eingereicht, weil der Anwalt ihn „hinterlistig getäuscht“ und sein Vertrauen missbraucht habe. Weiters wurde in der Klage die Verwendung des Videos in Gewinnabsicht angeprangert.
Auch Löschung des Videos war gefordert worden
In der Anklageschrift war sowohl eine einstweilige Verfügung als auch eine Löschung des Videos gefordert worden. Gudenus, der Anfang September in einem Wiener Lokal geohrfeigt worden war, und sein Rechtsvertreter hatten außerdem verlangt, dass der Beschuldigte bekannt geben muss, an wen er das Video bisher verkauft habe. Zudem müsse er die Summe nennen, die er dafür kassiert habe, hieß es.
Wiener Anwalt verwies auf „zivilgesellschaftliches Projekt“
Der Beklagte verwies in Sachen Ibiza-Video auf ein „zivilgesellschaftliches Projekt, bei dem investigativ journalistische Wege beschritten wurden“. Er habe sich nicht an strafbaren Handlungen beteiligt, so der Wiener Anwalt.
Gudenus leistete „nur eine Überstzungstätigkeit“
Zur Schuldfrage von Gudenus selbst meinte dessen Rechtsvertreter im August, dass sein Mandant „nur eine Übersetzungstätigkeit“ geleistet habe. Gudenus habe demnach lediglich die Aussagen Straches und der Oligarchennichte übersetzt.
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