„Wunderheiler“ oder „Guru“ - der Terminus ist eigentlich egal, denn fix ist: Robert Franz polarisiert. Der 59-Jährige vertreibt erfolgreich Nahrungsergänzungsmittel in Österreich, der Schweiz und Deutschland, schießt aber mit seinen Aussagen oft über das Ziel hinaus. Deshalb steht er nun vor dem Grazer Zivilgericht.
Übersehen konnte man Robert Franz, dessen Produkte in zahlreichen Shops im deutschsprachigen Raum vertrieben werden, am Donnerstag vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz nicht. Barfuß und mit wilder grauer Mähne führte er seine Gefolgschaft an, viele nahmen die weite Reise aus Würzburg (Deutschland) auf sich, um bei dem Prozess dabei sein zu können.
Auflauf vor dem Gericht
Eine Stunde, bevor es im Gerichtssaal (der Richter wechselte wegen des enormen Andrangs in einen größeren) zur Sache ging, machte Franz vor dem Gebäude mobil. Plakate wurden ausgerollt und hochgehalten, das Geschehen wurde dokumentiert. „Die Leute vertrauen mir, ich kann mich im Spiegel anschauen. Wenn die Zeit reif ist, werden die Leute alles verstehen“, rief der 59-Jährige, der zahlreiche Vorträge hält.
Vergleich mit NS-Verbrechern?
Und genau diese Vorträge sind der steirischen Ärztekammer ein mächtiger Dorn im Auge, weshalb auf Unterlassung geklagt wurde. Bei einem Vortrag im deutschen Memmingen soll Franz Vergleiche zwischen den Ärzten unserer Zeit und NS-Verbrechern getätigt haben.
Video aus Deutschland als großer Streitpunkt
Die klagende Ärztekammer lieferte dem Richter gleich einen USB-Stick mit, auf dem sich die Vorträge (derzeit in Summe drei) befinden. „Diese Videos wurden auf einer Internet-Plattform veröffentlicht und sind somit für die breite Masse zugänglich. Und fairerweise muss man zugeben, dass Herr Franz keine kleine Fangemeinde hat“, gab einer der Kläger zu bedenken.
Aufnahme ist eineinhalb Jahre alt
Weiters führte er aus: „All diese Aussagen sind einzig und alleine zu seinem eigenen Umsatz gedacht, so auch diese Videos.“ Aber auch die beklagte Partei war schlagfertig: „Die steirische Ärztekammer stört sich besonders an einem Video aus Memmingen, das eineinhalb Jahre alt ist. Er tut seine Meinung kund und das ist zulässig.“ Wegen dieser Aufnahme grübelte auch der Richter: „Kann ein Video aus Deutschland, das eineinhalb Jahre später online gestellt wird, tatsächlich bis in die Steiermark wirken?“
Fangemeinde applaudierte
Nach 30 Prozessminuten hatte Robert Franz dann genug und verließ mit wenig schmeichelhaften Worten den Gerichtssaal, mehr als die Hälfte seiner applaudierenden Fangemeinde folgte ihm. „Ich möchte den Parteien keine Bühne bieten“, sagte der Richter danach. An diesem Tag war das aber längst geschehen. Beim nächsten Termin ist die Einvernahme von Franz geplant.
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