Wie hoch werden die Einschnitte für Bezieher von Sozialhilfe durch das noch von der türkis-blauen Regierung beschlossene Gesetz wirklich sein? Exakte Berechnungen gab es bisher keine. Der „Krone“ liegen nun welche am Beispiel Niederösterreich vor - dem einzigen Bundesland, das die Regelung bereits beschlossen hat.
Menschen mit vielen Kindern und schlechten Deutschkenntnissen - auf diese Personen zielt das neue Sozialhilfe-Gesetz hauptsächlich ab. So jedenfalls lautete die Erzählung der mittlerweile zerbrochenen türkis-blauen Regierung, die das Aus für die Mindestsicherung und die Rückkehr zur Sozialhilfe Ende April paktiert hat.
Empfindliche Einschnitte für viele Bezieher
Empfindliche Einschnitte wird die Neuregelung allerdings auch für viele andere Bezieher von Sozialhilfe bringen. Exakte Berechnungen, wie hoch diese wirklich sein werden, gab es bisher keine. Das liegt daran, dass typische Fallbeispiele erst dann Sinn machen, wenn klar ist, wie die Bundesländer das neue Gesetz konkret ausgestalten werden - und diese haben dafür noch bis Jahresende Zeit.
Wien läuft bekanntlich gegen das Rahmengesetz des Bundes Sturm. Auch Vorarlberg, Salzburg und die Steiermark sträuben sich, es umzusetzen. In Kärnten, Tirol und im Burgenland laufen zwar die Vorbereitungen, eigentlich spielt man aber auch dort auf Zeit und hofft, dass der Verfassungsgerichtshof das Gesetz bald kippt. In Oberösterreich ist ein Beschluss immerhin in Sichtweite. Bereits festgezurrt hat die Regelung einzig Niederösterreich - mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ und unter heftigem Protest von Hilfsorganisationen und Opposition.
Massive Einbußen bei Alleinerziehern
Die Armutskonferenz zog nun das niederösterreichische Ausführungsgesetz heran, um dessen Auswirkungen an Fallbeispielen, die der „Krone“ vorliegen, aufzuzeigen. Demnach haben Alleinerziehende mit einem Kind, die zur Untermiete bei einer Mindestpensionistin leben, massive Einbußen - ihnen stehen 248 Euro weniger zu. Mit 108 Euro weniger müssen auch Alleinerziehende mit mehreren Kindern auskommen. 71 Euro weniger bekommen auch Eltern mit einem Kind. Außerdem wird Beziehern, die in einer Wohngemeinschaft mit mehr als zwei Bewohnern leben, die Leistung gekürzt. Eltern, die eine Tochter mit Behinderung zu pflegen haben, bekommen 27 Euro mehr.
Sandra Schieder, Kronen Zeitung
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