Ende August ist eine mongolische Familie, seit Jahren wohnhaft im steirischen Bad Aussee, dort gut integriert und ebenso beliebt, aufgrund eines negativen Asylbescheids zurück nach Ulan-Bator abgeschoben worden. Sämtliche Bemühungen im Vorfeld, die Abschiebung abzuwenden, schlugen fehl. Nun bekam die Familie die Kosten für die Überbringung in die mongolische Hauptstadt in Rechnung gestellt - beinahe 20.000 Euro soll sie an die Republik Österreich zahlen.
Enthalten sind in der Zahlungsaufforderung die Flugkosten für die Familie - Vater, Mutter und die drei Kinder, zwei Buben im Alter von neun und sechs Jahren sowie ein zehn Monate altes Mädchen - sowie jene ihrer Eskorte, wie die grüne Gemeinderätin von Bad Aussee, Elisabeth Welzig, gegenüber der „Krone“ erklärt. „Diese Summe wird zurückgefordert, weil die Familie mit neun (!) Polizisten und einem Arzt in einer Linienmaschine abgeschoben wurde“, so Welzig. „Eine Frechheit“, zeigt sie sich entsetzt.
20.000 Euro - Geld, das die Familie, die derzeit dank Spenden von Unterstützern ihrer ehemaligen steirischen Heimatgemeinde in einer kleinen Wohnung in Ulan-Bator untergekommen ist, wie der „Standard“ berichtet, nicht hat. Auch war es ihr in der Vergangenheit aufgrund des Asylstatus nicht möglich, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Der Ende Oktober 2015 gestellte Asylantrag wurde bei der Berufung am 29. Jänner 2019 schlussendlich rechtskräftig abgelehnt, so das Blatt.
Arzttermin von Kindern „von Polizei abgesagt“
Auch die Abschiebung selbst verlief offenbar einschneidend. „Am 28. August“ sei die Familie „vormittags von der Polizei abgeholt worden“. An diesem Tag hätten die beiden Buben einen Termin im LKH Graz gehabt, da sie beide Asthmatiker sind. „Dieser Termin wurde von der Polizei abgesagt“, erklärt Welzig. Die nächsten beiden Tage wurde die fünfköpfige Familie in einem Wiener Abschiebezentrum untergebracht, ehe am 30. August der Flug nach Ulan-Bator erfolgte.
Und nun flatterte kürzlich der Rechnungsbescheid ins Haus, über exakt 19.998,59 Euro. Welzig ist bezüglich Dokumenten und Unterlagen zustellungsbemächtigt. Der Bescheid landete bei ihr, weil er in Ulan-Bator „nicht zustellbar ist“, so die Gemeinderätin weiter.
Einforderung legal, aber „nicht üblich“
Von Gesetzes wegen ist die Einforderung der entstandenen Kosten für die Abschiebung legal - jedoch sei es nicht üblich, so die Gemeinderätin. Dies erklärte gegenüber dem „Standard“ auch Anwalt Christian Schmaus, der als Jurist auch auf Asylfälle spezialisiert ist. „Nur in Ausnahmefällen“ sei dies bislang vorgekommen.
Die gesamte Gemeinde steht jedenfalls voll hinter der Familie, die Bewohner wollen, dass die Familie wieder zurückkommt, so Welzig. Es gebe auch einen einstimmigen Gemeinderatsbeschluss. „Sie fehlen in Aussee. Alle sprechen mich darauf an, auch die Straßenkehrer. Die Familie war ein fixer Bestandteil von Bad Aussee“ - vier Jahre und zehn Monate lang, berichtet die Gemeinderätin.
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