Einer „sitzt“ weiter

Wieder zehn IS-Verdächtige aus U-Haft entlassen

Steiermark
14.09.2019 20:26

In Graz mussten neuerlich zehn von elf mutmaßlichen Mitglieder einer terroristischen Vereinigung, des IS, freigelassen werden, bestätigte OLG-Sprecherin Elisabeth Dieber einen Bericht der „Presse“. Ein elfter Beschuldigter, ein „Prediger“ aus Bosnien (43) blieb weiter in U-Haft. Über die Rechtskraft seiner Anklage werde in bis zu acht Wochen entschieden.

Die Beschuldigten sollen als Mitglieder von radikal-islamistischen Glaubensvereinen den „Islamischen Staat“ (IS) unterstützt haben. Ein zwölfter Mann, ein 42-Jähriger wird noch per Festnahmeanordnung gesucht.

Die Freilassung sei laut der Zeitung bemerkenswert, da die Staatsanwaltschaft im Juli nach Fertigstellung der noch nicht rechtskräftigen Anklage eigens die Verhaftung beantragt hatte. Das Landesgericht Graz hatte zugestimmt.

Anti-Terror-Einsatz in Graz (Bild: APA/ELMAR GUBISCH)
Anti-Terror-Einsatz in Graz
Anti-Terror-Einsatz in Graz (Bild: APA/ERWIN SCHERIAU)
Anti-Terror-Einsatz in Graz

Anklage noch nicht rechtskräftig
Von einem Anwalt der mehrere Beschuldigte vertritt, waren Haftbeschwerden eingebracht worden, dem wurde stattgegeben. Der Grund sei u.a., dass Tatbegehungs- und Fluchtgefahr - ausgenommen beim 43-jährigen Bosnier - nicht vorlägen, sagte Dieber. Über die Rechtskraft der Anklage gegen diesen soll in den nächsten sechs bis acht Wochen entschieden werden.

Bereits einmal freigelassen
Einige der nun Freigelassenen waren bereits einmal festgenommen, im Frühsommer 2018 aufgrund eines OLG-Beschlusses enthaftet und dann neuerlich arretiert worden. Damals lautete die Begründung des OLG, die Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft sei nicht zu Ende gebracht worden. Es wäre Unverhältnismäßigkeit gegeben gewesen, denn ohne Anklage könnten die Personen nicht länger festgehalten werden. Bei der U-Haft gilt ein besonderes Beschleunigungsgebot.

Die Staatsanwaltschaft sei auch mehrfach aufgefordert worden, die Ermittlung zu Ende zu bringen, hatte das OLG im Frühsommer 2018 seinen Beschluss begründet. Die Causa hatte massive Kritik der Politik nach sich gezogen. Allerdings gab es auch Kritik an der Unterdotierung der Justiz durch die Politik, was sich in einem Mangel an Personal äußere.

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