Bierwirt klagte

Prozess gegen Sigi Maurer geht in die zweite Runde

Wien
16.09.2019 07:44

Dieser Fall - und der darauf nachfolgende Prozess - hatte gehörig Staub aufgewirbelt: Wegen übler Nachrede musste sich die grüne Politikerin Sigi Maurer im Oktober des Vorjahres vor Gericht verantworten. Ein Craft-Beer-Shop-Besitzer hatte sie geklagt, da Maurer den Mann als Absender obszöner Nachrichten nannte. Er bestritt, der Verfasser zu sein. Das Urteil gegen Maurer - sie wurde zu einer Geldstrafe verurteilt -, hob das Wiener Oberlandesgericht später auf. Heute wird der Prozess wiederholt.

Maurer hatte im Mai 2018 anstößige Nachrichten, die sie erhalten hatte, in den sozialen Medien öffentlich gemacht, und den Lokalbesitzer als Autor bezichtigt. Es folgte ein Shitstorm gegen den Craft-Beer-Shop-Betreiber, im Netz hagelte es regelrecht schlechte Bewertungen für sein Lokal, auch wurde der Mann mehrfach bedroht. 

Schuldspruch im Oktober
Der 40-Jährige wehrte sich daraufhin vor Gericht. Maurer wurde wegen übler Nachrede angeklagt, nach einem zweitägigen Prozess im Oktober für schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt. 150 Tagessätze zu je 20 Euro - also 3000 Euro - sollte sie an den Staat zahlen. 4000 Euro wurden dem Kläger für die „erlittene Unbill“ zugesprochen. 

(Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)
Die Angeklagte Sigi Maurer (rechts) mit Anwältin Maria Windhager (Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)
Die Angeklagte Sigi Maurer (rechts) mit Anwältin Maria Windhager

Paukenschlag im März
Im März dann der Paukenschlag in der Causa: Das Oberlandesgericht Wien hob das Urteil auf, aufgrund von Bedenken gegen die Beurteilung des Erstgerichts. Dieses hatte befunden, dass der Beschuldigten der Wahrheitsbeweis nicht gelungen sei, dass tatsächlich der Privatankläger der Verfasser der Nachrichten gewesen ist. Laut OLG wurde allerdings „nicht ausreichend gewürdigt, dass die Nachrichten immerhin vom Computer und vom Account des Mannes versendet wurden“, hieß es in der Begründung für die Wiederholung des Prozesses. Die Latte für den Wahrheitsbeweis, den die Politikerin antreten musste, sei „geradezu unerreichbar hoch angesetzt“ gewesen. Die Neuauflage wurde angeordnet.

Sigi Maurer mit ihrer Anwältin Maria Windhager (Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)
Sigi Maurer mit ihrer Anwältin Maria Windhager
(Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)

Still wurde es um den Craft-Beer-Shop-Betreiber zwischenzeitlich übrigens nicht. Immer wieder geriet er zuletzt mit Werbeaktionen, wie etwa „Gay days“ und einem „Lesben-Bonus“ sowie einer „Privatfahndung“ in die Schlagzeilen.

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