Karriere geht vor:
In eine sogennante Conibear-Falle, die in Tirol verboten ist, tappte im Bezirk Imst der Hund einer 59-jährigen Österreicherin bei einem Waldspaziergang. Das Tier verendete qualvoll.
Gegen 15 Uhr ging Montag eine 59-jährige Österreicherin im Bezirk Imst wandern, als ihr Hund einige Meter davonlief und sich mit dem Kopf in einer „Conibear-Falle“ - eine Drahtbügelfalle, die zu den Totfangfallen zählt - verfing.
Die Frau versuchte den Hund zu befreien, er verendete jedoch qualvoll in der Falle. Ein Jäger hatte die Falle, deren Verwendung in Tirol verboten ist, aufgestellt, um einen Fuchs zu fangen. Der Mann wird wegen des Verdachts der Tierquälerei an die Staatsanwaltschaft Innsbruck angezeigt.
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